Euro oder nicht Euro?
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Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will die Boni von Bank- und Versicherungsmanagern noch in diesem Jahr unter die Kontrolle der Finanzaufsicht BaFin stellen.
Das "Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen" solle noch vor der Sommerpause durch das Parlament gehen und im Oktober in Kraft treten, hieß es am Montag in Regierungskreisen. Die Regelungen wären damit bereits für die Gehälter des laufenden Jahres wirksam. Der Entwurf fordert "angemessene und transparente Vergütungssysteme (...), die auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtet sind".
Mit der Regelung sollen die Grundsätze des internationalen Rats für Finanzstabilität (FSB) zur Vergütung in Gesetzesform gegossen werden. Sie schlagen sich bisher in zwei Rundschreiben der BaFin und in der Selbstverpflichtung acht großer Banken und der drei größten Versicherer Deutschlands wider. Damit kann die Aufsicht aber - anders als durch ein Gesetz - nicht in die arbeitsrechtlichen Regelungen einzelner Banken eingreifen. Die Institute müssen der Aufsicht künftig die Zusammensetzung und die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme und Boni offenlegen. Auch die höchste gezahlte Abfindung muss genannt werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann dem Referentenentwurf zur Änderung des Kreditwesen- und des Versicherungsaufsichtsgesetzes zufolge jedoch nur dann die Ausschüttung von Boni verbieten oder beschränken, wenn die betreffende Bank dadurch in Existenznöte geraten würde oder die Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung verletzen würde. Die Vergütung von Bankvorständen war bereits im August gesetzlich geregelt worden.
Falsche Anreize an die Manager und Investmentbanker durch hohe und kurzfristig ausgerichtete Boni waren als eine Ursache der Finanzkrise ausgemacht worden. Sie hätten die Banker zu zu großen Risiken verleitet, auch weil sie den Blick auf den Erfolg der ganzen Bank verstellt und die Banker bei Misserfolgen nicht genügend an den Verlusten beteiligt hätten. Künftig sollen die Boni erst nach zwei oder drei Jahren ausgezahlt werden, um die längerfristige Entwicklung zu berücksichtigen.
Erschienen 18. Januar 2010 bei http://www.reuters.com.
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