Deutsche Zentral Inkasso GmbH – Kommt die Entziehung der Inkasso-Erlaubnis?

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH ist (leider) vielen Internetnutzern bekannt, die sich auf Portalen wie outlets.de oder ähnlichen Abofallen verfangen haben. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH tritt dabei häufig als Geldeintreiber auf, stützt sich auf eine gerichtliche Inkassoerlaubnis und droht unter Darlegung gewisser Urteile auch noch mit Schufa-Einträgen.

In der Regel ist der Rat in solchen Sachen relativ eindeutig: Alles, was nicht ein gerichtlicher Mahnbescheid ist, gehört in die Ablage “P”. Mit dem Mahnbescheid sollte man jedoch schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen.

Der Kollege Hoeren berichtete nun gestern hier, dass auf seine Nachfrage beim Kammergericht Berlin Auskunft dahingehend erteilt wurde, dass mittlerweile eine Vielzahl von Beschwerden über die Inkassofirma vorliegen und sich das Gericht selbst wohl ein wenig verschaukelt fühlt. Jedenfalls sei ein Verfahren zur Entziehung der Inkassoerlaubnis eingeleitet worden. Das läßt hoffen, dass auch …

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Themen: Inkasso , Abofallen , Kammergericht Berlin , Schufa , Stolpersteine IM Internet , Kammergericht Berlin Deutsche Zentral Inkasso

Erschienen 3. Januar 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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