Deutsche Sprache - schwere Sprache

Kürzlich flatterte dem Chef ein Verwarnungsgeldbescheid einer sächsischen Stadtverwaltung ins Haus. Der Vorwurf lautete:

Ihnen als Liquidator der N. GmbH wird vorgeworfen, fahrlässig nicht dafür gesorgt zu haben, dass am Donnerstag, den … um … Uhr, der Gehweg vor dem Grundstück … Straße in … nicht vom Schnee beräumt wurde.

Es wurde ein Verwarngeld verhängt.

Der aufmerksame Leser reibt sich verwundert die Augen und wird sich fragen: Wofür eigentlich? Da hat der Sachbearbeiter wohl die Tücken der deutschen Sprache, speziell die der doppelten Verneinung missachtet. Ob der (angeblich) nicht geräumte Schnee Schuld an diesem Ausrutscher war?

Ach, und nebenbei: Der Chef ist auch nicht Liquidator, sondern Gesamtvollstreckungs- verwalter…

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Themen: Deutsche Sprache , Schnee , Liquidator , Verwarnungsgeld , Honorar Liquidator

Erschienen 7. Mai 2007 auf http://www.juragebirge.de.

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