Deutsche Inkassostelle droht mit nichtssagendem Urteil
Die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH aus Eschborn legt nach und verschickt erneut Mahnungen - in dem hier vorliegenden Fall für die Papagayo Freedom Ltd.. In dem Schreiben liest man dann
Im Falle der ausbleibenden Zahlung wird unsere Auftraggeberin in jedem Fall einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen Sie persönlich erwirken, so wie im aktuellen Urteil AG Lübeck vom 28.09.07 (23 C 2423/07) gegen einen anderen Schuldner, siehe hierzu Seite 2. Auch in diesem Verfahren hat der Verurteilte nunmehr erhebliche weitere Kosten für Gericht und Anwalt an unseren Auftraggeber zu zahlen. Durch die mittlerweile eingeleitete Zwangsvollstreckung entstehen weitere Vollstreckungskosten. HIer wird anschließend der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse folgen.Dieses Urteil hat die IS Internet Service AG gegen eine unbekannte Person erwirkt und enthält keinerlei Gründe. Auffällig ist also bereits, dass die Deutsche Inkassostelle so tut, als wären IS Internet Service AG und die Papagayo Freedom Ltd. identisch. Verwechselt hier jemand seine Auftraggeber oder gibt es wirklich Übereinstimmungen?
Ganz offensichtlich hat sich der Gegner gegen die Klage nicht ernsthaft gewehrt. Ist es so abwegig zu glauben, dass hier die IS Internet Service AG mit dem Schuldner gemeinsame Sache gemacht hat, um ein “schönes Urteil” vorweisen zu können? Seinen Effekt wird dieses Urteil sicher zeigen und bestimmt einige Betroffene zur Zahlung veranlassen.
Daher der wichtige Rat: Lassen Sie sich von diesem Brief nicht einschüchtern. Das angebliche Erfolgs-Urteil hat keinerlei Aussagekraft. Wenn sich die Mandanten der Deutschen Inkassostelle so sicher wären, hätten sie sicher schon viele andere Verfahren eingeleitet. Das wäre dann auch bekannt geworden.
Die Rechtswidrigkeit der Seiten der IS Internet Service AG wurde bereits gerichtlich festgestellt. In einem vergleichbaren Fall hat das Amtsgericht München bereits entschieden, dass der Betroffene nicht zahlen muss (Urteil vom 16.01.07, Az 161 C 23695/06)
Betroffene sollten der Forderung daher in jedem Fall widersprechen, wenn sie bei der Anmeldung nicht erkannt haben, dass die Anmeldung etwas kostet. Es ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, in dem auch wirklich erfolgreich geklagt wurde, wenn die Betroffenen gegen die Forderung protestiert haben.
Nähere Informationen im den FAQ.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Themen: Internet , Vertragsfallen , Deutsche Inkassogesellschaft
Erschienen 1. Dezember 2007 auf http://www.verbraucherrechtliches.de.
Kommentare zu "Deutsche Inkassostelle droht mit nichtssagendem Urteil":
in deren FAQ's ich eine Anfrage gestellt habe und auf Veröffentlichung hoffe!
Sehr geehrter Empfänger,
die Übersendung des von Ihnen erbetenen Urteils 23 C 2423/07 AG Lübeck würde Sie € 12,50 kosten. Diese Kosten können Sie sparen, da das Urteil im Rahmen der von Ihnen erwähnten Mahnung keinerlei Rolle spielt. Offensichtlich soll (möglichen) Schuldnern durch eine solche Urteilskopie Angst eingejagt werden. Das Urteil betrifft einen Fall, in dem die Beklagte die Schuld vorgerichtlich anerkannt hatte, ohne den Betrag zu zahlen.
Es ist ein Allgemeinplatz, dass in einem gerichtlichen Verfahren die unterliegende Partei Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Im Streitfall muss der Kläger regelmäßig beweisen, dass ein entgeltpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist.
In der Hoffnung, Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
H. Humbert, Richter am Amtsgericht, Pressesprecher
Also auf keinen Fall zahlen. Ich glaube, dass das der letzte Brief der Deutschen Inkassostelle war.
Schöne Grüsse
Kidoh
Mit der gleichen Masche versucht die Deutsche Inkassostelle auch Forderungen der Verbraucherbund AG ehemals Institut für Produktforschung AG einzutreiben. Die Versuchen das jetzt seit mehr als 1,5 Jahren die unberechtigten Forderungen zu kassieren und drohen immer weiter mit mehr oder weniger lächerlichen Briefen. Alleine die Google-Suche nach dem Aktenzeichen des Urteils "23 C 2423/07" dieses letzten Schreibens zeigt, das hier wirklich das beste ist, einfach abzuwarten und Tee trinken, statt sich verrückt zu machen.
Ich wünsche euch also ein Frohes Fest und bin gespannt, wie das kranke Treiben der DIS weitergeht.
Gruß Arties
Gruß
M. Förtsch
Ansonsten denk ich mir die ist so seriös wie ihre "angeblichen" Auftraggeber und nutz dene ihre Schreiben weiterhin als Kachelofenanzünder - da haben se wenigstens noch nen vernünftigen Zweck :-)
Schöne Grüße, allen geprellten (und vorsichtigeren) ein gutes neues Jahr
Die spinnen doch!
Leuten auf eine Stufe stellt,hat nichts mehr mit Demokratie zu tun. Denen gehört sofort das Handwerk gelegt,denn
1. nutzen sie unsere Steuergelder um ihre Machenschaften durchzuführen und
2. schaden sie damit unseren Staat und bringen damit auch unsere Demokratie in Misskredit. Eine seriöse Inkassostelle
muss doch für mein Rechtsverständnis erst prüfen für wen sie Geld eintreibt.
auch ich habe heute den Brief (mit dem beschriebenen Inhalt und einer Kopie eines vorbereiteten Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides) von der Deutschen Inkassostelle GMBH erhalten aber aus einer Forderung Nesolutions FZE, Auftraggeber Sheikh Zayed Road, in Dubai. Auch hier sagt man wenn ich was weniger zahle würde man auf den Rest verzichten.............
Ich war mehrmals schon bei der Verbraucherzentrale die mir versicherten ich soll das aussitzen.
Es geht hier aber eigentlich um die Seite nachbarschaft24.net. Hier wurde bereits im Internet bei AOL schon gewarnt, leider habe ich das zu spät gelesen.
habe im augaust letzten jahres ein führerscheincheck gemacht und auch darauf am 3.10 eine mahnung bekommen und die inkassostelle INTERSERV AG wollte von mir 122 euro! darauf hab ich nicht reagiert und heute kam wieder ein schreiben das sie eine rechtskräftige vollstreckung gegen mich einleiten wollen wenn ich nicht in fünf tagen zahle! aber das beste ist ich brauch jetzt nur noch 99 euro zahlen!
WAS SOLL ICH JETZT MACHEN??? zahlen? oder nicht zahlen?
mfg
Das schönste ist :Forderung 135,05 E
wenn wir gleich zahlen ist die Auftraggeberin mit 109 E zufrieden um die leidige Sache aus der Welt zu schaffen!!!!
Die sollen uns in Ruhe lassen ,da können sie schon an Papier + Porto sparen!
angebl. Forderung: 61,67 €
Angebot Inkassounternehmen: 38 €
MFG
bin Betroffener von nachbarschaft24.com bzw. nachbar-community.net.
Zuerst kam nur Rechnung und 1.Mahnung der "nachbarschaft24.com", dann im Februar das 1. Schreiben (als Fotokopie ;)) der DIS, jetzt wieder per Mail die 2. Aufforderung.
Tip: Einfach nicht zahlen, die Sache aussitzen und notfalls einem Anwalt übergeben. Die freuen sich über sowas.
Ansonsten: Rechtsstaat ade.
also ich habe mir vor einiger Zeit Rat von meinem Anwalt geholt.
Ich bin in die Falle des Führerscheinchecks getappt und bekam im Anschluss eine Mahnung und eine Androhung durch das dt. Inkassounternehmen. Mein Anwalt hat mir geraten einfach nicht zu reagieren. Sobald ein Schreiben eines deutschen Gerichtes kommt besteht Handlungsbedarf. Selbst dann sieht die Interserv AG sehr alt aus... und das wissen diese auch. Also nicht einschüchtern lassen.
betr. Handyimporte.net(Papagayo Freedom Ltd.)Hatte auch unerwünschten Kontakt mit denen.Nach meiner Intervenion bekam ich folgendes:Hiermit kündigen wir Ihren Zugang ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Zukunft mit sofortiger Wirkung.Gegenseitige Ansprüche bestehen nicht.
Also es geht doch, wenn man sich gegen Abzocker wehrt.
MfG
Ich hoffe es bringt etwas.
Gott bin ich froh, dass ich dieses, sowie weitere Foren gefunden habe. Das macht mich gleich schon viel ruhiger! Zwar macht es mich wütend, Opfer eines versuchten Betruges geworden zu sein, aber scheinbar handelt es sich bei der Deutschen Inkassogesellschaft, sowie deren Auftraggeber, schlicht weg um Betrüger.
Kurz zum Sachverhalt:
Mir ergeht es so wie vielen Geschädigten! Ich habe noch nicht einmal eine Rechnung erhalten, weil mein Spamfilter eigentlich alles rausschmeißt, was nur nach Betrug duftet und plötzlich bekam ich heute, just nach der Heimkehr aus dem wunderbaren friedlichen Schweden-Urlaub, dieses merkwürdige postalische Schreiben von der Deutschen Inkassogesellschaft. Ich soll einen Internetdienst bezahlen, bei dem ich im Leben nicht meine persönlichen Daten genannt und auf garkeinen Fall in irgendetwas vertragliches eingewilligt habe. Sowas lässt die Herzkammern so richtig arbeiten =/
Neben dem Besuch bei der Verbraucherzentrale (zwecks eventuell neuer Informationen)und der Erwägung, zur Polizei zu gehen und Anzeige wegen Betrugs zu erstatten, scheint nichts anderes zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich zu sein, oder? Ist ein Anwalt überhaupt nötig?
Mich würde besonders interessieren, ob der ungewollte und scheinbar einseitige Schriftverkehr wirklich über Jahre gehen kann und ob vielleicht der ein oder die andere über (max. 2) Inkassobriefe noch mehr bekommen hat? Hört das irgendwann auf oder muss ich mit muskelbepackten Kerlen vor der Tür rechnen, die erst schießen und dann nach dem Sachverhalt fragen?
Ich denk mir jetzt einfach mal, dass deren Geschäftsgebahren so kriminell ist, dass sich die entsprechenden Betrüger nicht daran wagen, gerichtliche Schritte vorzunehmen. Gehe ich da recht in der Annahme? Hat da einer Eurer Anwälte vielleicht mal etwas zu gesagt?
Um einfach mal auf den Punkt zu kommen: Hat jemand von Euch den Königsweg entdeckt, wie man mit dieser Masche vorgehen soll? Lohnt es sich überhaupt, diese Briefe aufzuheben?
Fragen über Fragen. Vielleicht mag sich ja jemand von Euch dazu äußern?
Mit solidarischen Grüßen,
Mc Barnaby
auch ich gehöre zu den Betroffenen. Habe letztes Jahr die Seite "Testen Sie Ihr Führerscheinwissen und gewinnen Sie" geöffnet- ohne Angaben meiner Daten- und bekam eine Rechnung der Interserv,Servicecenter in Ascona/Schweiz (davor Zürich)über 89,00 Euro.Habe sofort widerrufen - wurde nicht anerkannt. Nach langem hin und her holte ich mir bei der Verbraucherzentrale BW Rat. Die schickten mir ein Formschreiben, welches ich mit meinen Daten ergänzte und schickte es per Einschreiben in die Schweiz.Darin wird Interserv aufgefordert, Beweise vorzulegen. Seit Sept.07 hörte ich nichts mehr von Interserv. Im Juli 08 bekam ich eine neue Rg. für ein weiteres Jahr. Diesmal
Servicecenter in Wetzikon/Schweiz, allerdings hat die Fax Nr. die Vorwahl der Tschech.Republik ?? Letzte Woche bekam ich eine Forderung der DIS. Da ich mich schon durch sehr viele Foren gearbeitet habe, habe ich auch hier sofort Widerspruch eingelegt und geschrieben,dass ich immer noch auf die geforderten Beweise warte. Habe heute mit der Staatsanwaltschaft telefoniert wegen einem Strafantrag. Der Herr sagte mir, ich solle diesen direkt in Frankfurt/M. stellen. Werde gegen Interserv Strafanzeige erstatten und gegen DIS wegen Mitwisserschaft und Datenmissbrauch.
natürlich, sonst würde ich nicht schreiben, habe auch ich so einen brief bekommen, Deutsche Inkassostelle, ich soll mich bei einer Website angemeldet haben die sich Umfragenscout24 nennt. Ich habe sie in einer E mail um die information gebeten was ich denn in Anspruch genommen habe und um den Vertrag. Dann habe ich eine Weile nichts von ihnen gehört, dann plötzlich lese ich in eine email in der steht, dass ich mich nicht gemeldet habe und ihnen geld schule und drohungen mit Gerichtlichen beschlüssen. tja also ich bin jetzt 18 jahre und dabei mein abi zu machen, wollte fragen ob/ und wenn ja wie ich diese leute verklagen kann. da ich mich damit noch nicht so gut auskenne und gerade wirklich besseres zu tuen habe.
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