Deutsche Inkasso und Internetabzocke: Eine Rückmeldung des Kammergerichts

Der Ton in der Abzockszene wird härter. Wer sich auf Seiten wie "Outlets.de" u.a. verfängt und dubiose Rechnungen über (die inzwischen legendären) "96 Euro" erhält, bekommt jetzt seit September oft auch ein Inkassoschreiben einer "Deutschen Zentral Inkasso GmbH". Darin wird man formalisiert aufgefordert, die "96 Euro" nebst hohen Inkassogebühren zu zahlen. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH tritt im Briefkopf als vom Kammergericht zugelassen auf und legt "erfolgreiche" Urteile bei (meist eines vom Amtsgericht Witten).

Eine Rückfrage von mir beim Kammergericht ergab: Es liegen dort über 500 Beschwerden gegen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH vor. Das KG hat die Entziehung der Inkassoerlaubnis in die Wege geleitet; es läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Die Dame vom KG berichtete, daß man hereingefallen sei. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH sei zunächst als seriöse Inkassostelle aufgetreten. Erst nach Zulassung sei es zum unseriösen Gebaren dieser Einrichtung gekommen.

Wichtig ist nur eins: nie zahlen! Auch nicht auf Druck der sog. Inkassostelle. Die beigefügten Urteile sind dubios und haben nichts mit Zahlungsklagen zu tun.

Dazu mehr: http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/Trickbetrug-weiter…

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Themen: Briefkopf , Witten , Internetabzocke Inkasso Urteil
Rechtsgebiet: Multimediarecht

Erschienen 2. Januar 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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Infos zur DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH / DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH

"LETZTE MAHNUNG" (groß im Fensterkuvert zu sehen - damit der Briefträger auch weiß, was man zugestellt bekommt) mit der Androhung auf SCHUFA-Eintrag ... der "DEUTSCHE ZENTRAL INKASSO"... (Der Name ist auch psychologisch gut gewählt).