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Deutsche Erbschaftsteuer für Österreich

am 21.10.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern

Das Abkommen vom 4. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern (ErbSt-DBA) ist von deutscher Seite fristgerecht zum Jahresende gekündigt worden. Entsprechend Artikel 12 Abs. 2 dieses Abkommens tritt es damit am 1. Januar 2008 außer Kraft.
Die deutsche Seite beabsichtigt nach eigenen Angaben jedoch, mit der österreichischen Seite Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung aufzunehmen, die eine Anwendung der Vorschriften des gekündigten Abkommens auf Erbfälle ermöglichen soll, die während des Zeitraums vom 1. Januar 2008 bis 31. Juli 2008 eintreten.
Angeblicher Grund der Kündigung ist nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums der Wegfall der österreichischen Erbschaftsteuer mit Ablauf des 31. Juli 2008 aufgrund der Entscheidung der österreichischen Regierungskoalition, die vom österreichischen Verfassungsgerichtshof festgestellte Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlage nicht zu beheben. Damit würde, so das deutsche BMF, das ErbSt-DBA überflüssig.
Eigentlicher Grund für die Kündigung dürfte aber sein, dass von deutscher Seite befürchtet wird, dass man eine Möglichkeit für Deutsche verschließen will, auf relativ einfache Weise …

Erbschaftsteuer-DBA Österreich

Blickpunkt Recht & Steuern / Das zwischen Deutschland und Österreich geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. Oktober 1954 für das Gebiet der Erbschaftsteuern (ErbSt-DBA) ist von Deutschland zum Jahresende 2007 gekündigt worden. Entsprechend Artikel 12 Abs. …

Erbrecht: Erbschaftsteuer: Deutschland kündigt Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich zum 01.01.2008

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RA Udo Meisen

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