Deutsche Bibliothek darf kopiergeschützte Werke kopieren

Zur Sammlung und Archivierung von Musikaufnahmen - insbesondere für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke - darf die Deutsche Bibliothek künftig auch kopiergeschützte Produkte kopieren. Dasselbe gilt auch für Bücher sowie durch Rechtemanagementsysteme geschützte CD-ROMs oder e-Books.

Hintergrund dieser Erlaubnis ist eine Vereinbarung der Deutschen Bibliothek mit den deutschen Phonoverbänden und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, wodurch erstmals von den neuen Regel…

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Erschienen 19. Januar 2005 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.

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ddb