Deutsche Bank erringt Sieg im Streit mit Stadt Hagen
am 16.07.2008 von Reuters | Inlandsnachrichten
Wuppertal (Reuters) - Die Deutsche Bank hat im Streit mit Kommunen und lokalen Unternehmen um riskante Zinsgeschäfte einen weiteren Teilerfolg erzielt.
Das Landgericht Wuppertal wies am Mittwoch eine Schadenersatzklage der Stadt Hagen in Höhe von rund 50 Millionen Euro ab. Allerdings muss das Kreditinstitut im Fall der Klage einer städtischen Tochter rund eine Million Euro zahlen. Stadt und Tochter hatten der Bank vorgeworfen, nur unzureichend auf die Risiken der Swapgeschäfte hingewiesen zu haben. Dem Gericht zufolge war die Beratung gegenüber der Stadt ausreichend, nicht jedoch bei der Tochter.
Wegen der Spread-Ladder-Swaps liegen mehrere Kommunen und lokale Unternehmen im Rechtstreit mit der Deutschen Bank. Diese Derivate sind im Kern eine Wette auf den Abstand zwischen kurz- und langfristigen Zinsen. Erhöht er sich, profitiert der Käufer. Verringert sich die Differenz jedoch wie in den vergangenen Jahren, drohen dem Kunden Verluste. Das Verfahren mit der Stadt Hagen ist das größte in dem Rechtsstreit, der letztlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landen dürfte.
Die konkrete Beratung seitens der Bank gegenüber der Stadt war ausreichend, erklärte Richterin Sabine Hahn. Die Stadt sei eine im Derivatgeschäft sehr erfahrene und professionelle Kundin und in der Lage, die Risiken einzuschätzen. Die Beweisaufnahme habe auch nicht ergeben, dass die Risiken durch die Bankberater verharmlost worden seien. Gegenüber der Tochtergesellschaft GIV (Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen) habe allerdings die besondere Situation bestanden, dass diese vom vorherigen Geschäftsabschluss der Stadt quasi mitgerissen worden sei. Die Beratung beschränkte sich auf ein Minimum. Die GIV habe erheblich weniger Erfahrungen gesammelt und vor allem keine rein spekulativen Geschäfte getätigt. Der Bank hat deswegen eine besondere Beratungspflicht oblegen, die sie nicht erfüllt hat.
STADT HAGEN WIRD URTEIL MÖGLICHERWEISE ANFECHTEN
Der Anwalt der Deutschen Bank, Christian Duve, äußerte sich zufrieden mit dem Urteil. Wir haben das Urteil so erwartet. Es habe eine gründliche Beratung gegeben. Es zeige, dass Kommunen Swapgeschäfte tätigen können, sagte Duve. Er kündigte an, die Entscheidung des Gerichts im Fall der GIV überprüfen zu wollen. Der Prozessbeauftragte für die Stadt Hagen, Christian Schmidt, zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. Die Deutsche Bank habe Produkte angeboten, die für Kommunen nicht geeignet gewesen seien. Die Stadt werde nun in den nächsten Wochen prüfen, ob sie das Urteil vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anfechten werden. Die Entscheidung des Gerichts zur Tochtergesellschaft sei nur ein Trostpflaster.
Die bisherigen Urteile zu den Zinsgeschäften waren unterschiedlich ausgefallen. Das Landgericht Magdeburg hatte im Januar die Klage eines lokalen Versorgers gegen die Deutsche Bank abgewiesen. Ende März hatte hingegen das Würzburger Landgericht das Kreditinstitut zur Zahlung von gut 950.000 Euro plus Zinsen an Versorger der nordbayerischen Stadt angewiesen. Die Deutsche Bank hat dagegen Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Bamberg eingelegt.
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