Deutsch-Französisches Erbe

Am 2. April 2009 wurde das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen durch Austausch der entsprechenden Urkunden ratifiziert, so dass das bereits 2006 geschlossene deutsch-?französische Doppelbesteuerungsabkommen am 3. April 2009 in Kraft getreten ist.

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen findet Anwendung auf alle Erbschaften, bei denen der Erblasser ab Inkrafttreten des ne…

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Themen: Erbschaftsteuer , Erbrecht International , Erbe

Erschienen 14. April 2009 auf http://www.erbrechtsblog.de.

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