DEURAG Rechtsschutz: Bessere Anwälte für weniger Geld?
Die DEURAG Rechtsschutzversicherung bietet mit "SB Vario" (PDF) einen Tarif, bei dem man aus dem Staunen gar nicht mehr rauskommt: Mit dem neuen SB-Vario bietet Ihnen die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG als erster Rechtsschutzversicherer am Markt die Möglichkeit, selbst über die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung zu entscheiden! Wie toll! Grundsätzlich wird eine Selbstbeteiligung von 300,- € je Rechtsschutzfall vereinbart. Diese ermäßigt sich auf 150,- €, wenn Sie einen Rechtsanwalt aus dem Kreis der von der DEURAG empfohlenen qualifizierten Rechtsanwälte aus dem bundesweiten Anwaltsnetz beauftragen. So finden Sie Ihren unabhängigen und kompetenten Rechtsanwalt, der genau auf Ihren jeweiligen Fall spezialisiert ist: [...] Wie nett, die DEURAG schenkt ihren Kunden 150 Euro. Da bekommt man den besseren Anwalt für weniger Geld! Moment, kann ja nicht. Die DEURAG muss ein bundesweites Billige-Anwälte-Netz haben und spart das Geld selber. Ob die Anwälte, die für kleines Geld mit der DEURAG kooperieren wirklich so unabhängig und kompetent sind? Hm. Ihre Vorteile mit SB-Vario: - Sie entscheiden selbst über die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung und sparen Geld! - günstige Beiträge für Ihren DEURAG-Rechtsschutzvertrag - Sie bevollmächtigen einen Rechtsanwalt aus dem Kreis der von der DEURAG empfohlenen qualifizierten Rechtsanwälte, der genau auf Ihren jeweiligen Fall spezialisiert ist Moment mal wieder, man spart doch gar nichts, wenn man statt dem billigsten den besten Anwalt will. Ihre Vorteile bei den von uns empfohlenen Rechtsanwälten: - kompetente und unabhängige Rechtsanwälte Wieso reiten die denn so auf dem "unabhängig" rum? - mit langjähriger Berufserfahrung Kann ich mir nicht vorstellen, dass die das nötig haben, bei so einer Kooperation mitzumachen. - direkt in Ihrer Nähe Das könnte man mal nachprüfen. Schließlich macht kein Anwalt offiziell bei sowas mit. - bevorzugte Behandlung bei der Terminvereinbarung Da scheinen die kompetenten Anwälte sich aber großzügig Termine frei zu halten. - umfassende Betreuung auch bei geringen Streitwerten Auch normal. - günstige Anwaltsgebühren in Fällen, in denen kein Versicherungsschutz, aber Versicherbarkeit besteht Da kann sich der unabhängige Vertragsanwalt wenigstens noch über ein kleines Zubrot freuen. Hier nochmal zur Erinnerung zwei Grundregeln für Anwälte, falls ein unabhängiger Vertragsanwalt hier vorbei schaut: § 1 BRAO Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. § 43a Absatz 1 BRAO Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden. Link gefunden im RSV-Blog
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Erschienen 9. März 2007 auf http://www.ra-blog.de.
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