DAS NEUE „LOBBYING- UND INTERESSENVERTRETUNGS-TRANSPARENZ-GESETZ“
Wirtschaftsanwaelte.at | 10. November 2011 — Am 11. Oktober 2011 beschloss der Ministerrat die Regierungsvorlage für das neue Lobbying-Gesetz, das am 01. März 2012 in Kra…
Natürlich verfolge auch ich die aktuelle Debatte zu den kurz vor Weihnachten verkündeten ORF-Personalentscheidungen, von denen man ja nicht mehr recht weiß, ob sie schon getroffen wurden (in diese Richtung ging die ORF-Presseaussendung), oder ob doch noch BewerberInnen gesucht werden (worauf die Ausschreibung von drei dieser Positionen hindeuten würde). Aber zu diesen Personalgeschichten will ich mich ausdrücklich nicht äußern. Als Detail am Rande interessant fand ich - in einem ganz anderen Zusammenhang - aber folgende Antwort von Thomas Prantner, der gerade noch Online-Direktor des ORF ist und laut ORF-Presseaussendung demnächst "stellvertretender Technischer Direktor"* des ORF sein wird, in einem aktuellen Interview mit dem Standard: "Ich gebe gerne zu, dass ich beim Zustandekommen der Zweidrittelmehrheit für das ORF-Gesetz 2010 versucht habe, bei Abgeordneten Überzeugungsarbeit im Interesse des Unternehmens zu leisten." Das wäre natürlich eine ganz klassische Lobbyingtätigkeit im Sinne des - noch nicht beschlossenen - "Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetzes" (kurz: LobbyG). Der im Juni 2011 zur Begutachtung versandte Ministerialentwurf sollte für "alle Aktivitäten mit dem Ziel der direkten Einflussnahme auf einen bestimmten Entscheidungsprozess der österreichischen Gesetzgebung und Verwaltung" gelten (mit einigen, hier nicht relevanten Ausnahmen) und hätte insbesondere auch Unternehmenslobbyisten erfasst (Unternehmenslobbyist sollte nach der Definition in § 3 Z 4 des Entwurfs ein "Organ oder Dienstnehmer [sein], zu dessen Aufgaben es gehört, Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 [Lobbying] für seinen Dienstgeber auszuüben"). Wäre ein Gesetz mit dem Inhalt des Ministerialentwurfs zum Zeitpunkt der Prantnerschen Bemühungen schon in Geltung gestanden, dann wäre diese Tätigkeit registrierungspflichtig gewesen und hätte einem Verhaltenskodex unterliegen müssen. Aus der Stellungnahme im Begutachtungsverfahren lässt sich entnehmen, dass der ORF seiner Einbeziehung in das LobbyG allerdings nicht viel abgewinnen konnte; wörtlich heißt es dort: "Der ORF erfüllt [...] einen öffentlichen Auftrag. Aktivitäten, die dessen Erfüllung dienen, sind - vergleichbar der Funktion der öffentlichen Hand - Anliegen der Allgemeinheit. Aus diesem Grund regen wir an, die Tätigkeit des ORF in den Katalog der Ausnahmen von der Anwendung des geplanten Gesetzes in § 1 Abs 3 - allenfalls Abs 4 - aufzunehmen." Mittlerweile gibt es eine Regierungsvorlage, bei der sich gegenüber dem Ministerialentwurf zwar nicht der Titel, aber doch einiges am Inhalt des geplanten Gesetzes verändert hat. Würde die Überzeugungsarbeit des Onlinedirektors (oder - wohl bei anderen Abgeordneten - anderer DirektorInnen oder des Generaldirektors) auch nach der Regierungsvorlage noch unter das LobbyG fallen? Die Antwort, nicht wirklich überraschend, lautet: Nein. Denn erstens wurde der Begriff des Unternehmenslobbyisten neu definiert, sodass nur mehr "Organe oder Dienst…
» Vollständiger ArtikelWirtschaftsanwaelte.at | 10. November 2011 — Am 11. Oktober 2011 beschloss der Ministerrat die Regierungsvorlage für das neue Lobbying-Gesetz, das am 01. März 2012 in Kra…
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