Des Wahnsinns zweiter Teil

Also nun doch die eigentlich nicht gewollte “Kriminalisierung der Schulhöfe”? Eigentlich sollte ja gerade der private, nicht gewerbliche Verstoß gegen das Urheberrecht “nur” zu zivilrechtlichen Sanktionen führen, vgl. z.B. § 108b Abs. 1 UrhG. Wie jetzt netzpolitik.org berichtet gibt es auf europäischer Ebene schon vor Umsetzung der bisherigen Richtlinie im deutschen Recht schon den dortigen “zweiten Korb”. Der bisherige Entwurf kann über die Informationsseiten der EU abgerufen werden (danke an copycrime.eu für den Hinweis). Dieser Entwurf sieht sich nahezu allseitiger Kritik ausgesetzt. Auch wird vertreten, dass Privatpersonen von strafrechtlichen Sanktionen betroffen sein können. Zu Recht?

Wenn man sich den dort verfügbaren Bericht mal näher betrachtet, stößt man auf Formulierungen wie ” “In gewerbsmäßigem Umfang” bedeutet Handlungen, die in der Absicht begangen werden, einen unmittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Gewinn zu erzielen, oder Handlungen, die in so großem Umfang begangen werden, dass sie zu einem erheblichen unmittelbaren Schaden für den Rechtsinhaber führen können.” (Änderungsantrag 5 der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres). Die Begründung für diese Definition liest sich ähnlich prägnant: “Der Begriff „gewerbsmäßiger Umfang” ist von zentraler Bedeutung für die Definition der Straftat und muss genau festgelegt werden. Er muss nicht nur Handlungen beinhalten, denen eine wirtschaftliche oder kommerzielle Absicht zugrunde liegt, sondern auch schwerwiegende, in großem Umfang verübte Handlungen, die der Produktpiraterie zuzuordnen sind, d. h. Handlungen, die über die Zwecke des individuellen oder persönlichen Gebrauchs hinausgehen, der für die schutzrechtsverletzende Person möglicherweise keinen wirtschaftlichen Vorteil bedeutet, jedoch für den Rechtsinhaber einen sehr beträchtlichen Schaden mit sich bringen kann.” Ein Musterbeispiel an exakter Definition. Hierfür muss bestimmt niemand mehr einen Kommentar schreiben, das ist wirklich selbsterklärend. Die genauen Rechtsfolgen für den Einzelfall sind natürlich absehbar. Zusammen mit dem entsprechenden Änderungsantrag 6 (”Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass alle vorsätzlichen, in gewerbsmäßigem Umfang begangenen Verletzungen des Markenrechts (…) als Straftaten gelten.”) kann man also zu dem Ergebnis kommen, dass alles so bleibt wie bisher: ein gewerblicher Verstoß gegen Urheberrechte ist strafbedroht. Dieser Eindruck wird verstärkt durch Änderungsantrag 6 des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (”Der nicht gewinnorientierte Austausch von rechtmäßig erworbenen Inhalten zwischen Einzelpersonen ist vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen.”, Begründung: “Mit diesem Vorschlag soll nur die gewerbsmäßige Verletzung unter Strafe gestellt werden.”) Was damit noch übrig bleibt, ist der private Download aus Tauschbörsen, soweit dort gerade nicht rechtmäßig erwor…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Europa

Erschienen 23. April 2007 auf http://andere-ansicht.eu/aav/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Europäisches Parlament : Strafrechtliche Maßnahmen gegen Nachahmung und Produktpiraterie - Europäisches Parlament unterstützt Rich…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 25. April 2007 — Nachahmung und Produktpiraterie haben zunehmend an Bedeutung gewonnen und stellen inzwischen eine ernsthafte Bedrohung für die ein…

EU-Mahnverfahren

Rechtslupe | 12. Dezember 2008 — Das Europ??ische Mahnverfahren kann ab heute, das europ??ische Verfahren f??r geringf??gige Forderungen kann ab 1. Januar 2009 …

Die EU verstärkt ihre Bemühungen im Kampf gegen Produktpiraterie

maas_rechtsanwälte | 31. Juli 2007 — Die Europäische Union bereitet derzeit eine Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen…

Abschlussprüferrichtlinie: Abschlussprüfer-Richtlinie

Blickpunkt Recht & Steuern | 9. Mai 2006 — Der Europäische Rat hat die Abschlussprüferrichtlinie angenommen. In dieser neuen Richtlinie werden zunächst die derzeit besteh…

Durchsetzungs-Richtlinie

Lenz Blog Deutsch | 21. Februar 2004 — Arne Trautmann würdigt kurz den Stand der Diskussion zum Entwurf einer Richtlinie über die Durchsetzung von Rechten an geistigem E…

ACTA und strafrechtliche Sanktionen der EU

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 10. Februar 2012 — Weiterhin scheiden sich an ACTA die Geister und zunehmend rückt nun die strafrechtliche Komponente in den Fokus. Auch bei der d…

Was Bedeutet Absicht: Absicht = Absicht, oder doch was anderes?

andere Ansicht vertretbar | 3. März 2007 — Was bedeutet Absicht? Die Antworten hierzu sind mannigfaltig. Die normale Deutung scheint so selbstverständlich, dass sich de…

Vollharmonisierung Uwg: Das neue UWG – vollkommen harmonisiert

LBR-Blog | 4. Juni 2008 — Das Bundeskabinett hat am 21.05.2008 einen Entwurf zur Änderung des UWG beschlossen. Ziel der Änderungen ist u.a. die Umsetzung de…

Verjährung von Kindesmissbrauch

Strafverteidigung-Hamburg.com | 21. Oktober 2010 — Die Länge der Verjährungsfrist bestimmt sich nach der Höhe der angedrohten Strafe für die Verwirklichung des betreffenden Straf…

Widerruft der Käufer einen Kauf über das Internet oder Telefon braucht er keinen Wertersatz zu leisten

www.rechtsklarheit.de | 29. November 2009 — Die bisherige deutsche gesetzliche Regelung, dass der Verbraucher bei einem wirksamen Widerruf eines Kaufvertrages z.B. über…

UrhG - Einzelnorm
netzpolitik.org: » Aktion: Kontaktiert Europaparlamentarier um die Kriminalisierung von Tauschb�rsennutzern zu verhindern » Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft.
IPRED2: Will it Make You a Copy Criminal?
Legislative Observatory: Procedure file, legislative dossier - European Parliament

Legislative Observatory - Legislative follow-up : procedure file, legislative dossier, decision-making process - European Parliament


Fairsharing - Die Kulturflatrate
Urheberrecht: Illegale Kopien bleiben strafbar

Raubkopien von Musik und Filmen bleiben auch für den privaten Gebrauch strafbar.


heise online - Zivilgesellschaft will Strafvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums entsch�rfen