Der Zweck von Software ist nicht bestimmbar

Das Bundesverfassungsgericht wird darüber entscheiden, ob der “Hackerparagraf” verfassungsgemäß ist. Der Chaos Computer Club hat für das Gericht eine eine 39-seitige Stellungnahme erarbeitet. Das Ergebnis:

Die Intention des Gesetzgebers und auch der dem Gesetz zugrundeliegenden Cybercrime Convention war es, eine Verbesserung der IT-Sicherheitslage durch die Beschränkung des Zugangs zu Schadsoftware und Angriffswerkzeugen zu erreichen. Die derzeitige Fassung des § 202c StGB erreicht in der Gesamtschau das Gegenteil. Die abstrakte Kriminalisierung von Softwareherstellern und -benutzern, für deren Werkzeuge sich ein Zweck grundsätzlich nicht definieren lässt, …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Chaos Computer Club

Erschienen 21. Juli 2008 auf http://www.lawblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Chaos Computer Club fordert Abschaffung von § 202c StGB

Dr. Behrmann & Härtel | 21. Juli 2008 — Der Chaos Computer Club aus Berlin hat in einer 39seitigen Stellungnahme die Abschaffung des Hackerparagraphen § 202c StGB gefo…

Paragraph Datenschutz: Der neue Paragraf 202c des Strafgesetzbuchs - Hackerparagraf

BERLIN BLAWG | 6. Juli 2007 — Der sog. Hackerparagraf tritt schon sehr bald in Kraft. § 202c StGB - Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (1) Wer e…

Verfassungsbeschwerde gegen § 202c StGB unzulässig

Internet-Law | 19. Juni 2009 — Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18.05.09 (2 BvR 2233/07 - - 2 BvR 1151/08 - 2 BvR 1524/08) Verfassungsbeschwerd…

BVerfG: Hackerparagraph - Dual-use-Software fällt nicht unter den objektiven Tatbestand des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Zur Auslegun…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 22. Juni 2009 — 1. Tatobjekt des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB kann nur ein Computerprogramm sein, dessen Zweck die Begehung einer Straftat nach § 202a…

Das BVerfG erklärt den § 202c StGB

Die herrschende Meinung | 19. Juni 2009 — Das BVerfG hat in seiner heute veröffentlichten Entscheidung die Klage dreier Beschwerdeführer gegen den umstrittenen § 202c …

Experten begrüßen umfassende Strafbarkeit des Phishing

Handakte WebLAWg | 22. März 2007 — Am Mittwoch, 21.3.2007, fand die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zur geplanten Strafrechtsänderung z…

Hackerparagraph österreich: Gesetz gegen Computerkriminalität – Der Hackerparagraf

BERLIN BLAWG | 30. Mai 2007 — Der Chaos Computer Club e.V. (CCC), Golem, Gulli und Onlinekosten.de üben scharfe Kritik an den Plänen der Bundesregierung, Comput…

Darstellung zum “Hackerparagraphen”

Datenschutzbeauftragter Online | 20. Dezember 2008 — Ich habe, aus aktuellem Anlass, eine Darstellung zum §202c StGB (dem so genannten “Hackerparagrafen”) erstellt, zu finden hier.…

Bundesverfassungsgericht: Zur Auslegung des Hackerparagraphen § 202c StGB - Dual Use Tools

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 19. Juni 2009 — Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2233/07 Beschluss vom 18.5.2009, Das Bundesverfassungsgericht hat sich in diesem Beschluss mit dem …

§ 202c StGB: kein Problem für nmap und tcpdump und Kettensägen

Die herrschende Meinung | 11. Juli 2007 — In der letzten Woche war die Aufregung groß wegen des neuen § 202c StGB, der Vorbereitungshandlungen zu den §§ 202a und 202b StGB …

StGB - Einzelnorm