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Der Zugang zu dieser Website ist Anwälten ausdrücklich untersagt!

am 28.06.2007 von http://www.joora.de/wordpress

Liebe Leserinnen und Leser!
Ein sehr schönes Impressum hat ein Kollege im Internet gefunden - vergleichbar mit dem Schild: Betteln und Hausieren verboten! Fraglich ist nur, ob durch die Formulierungen - “für Anwälte untersagt” und anderen, die “in unlauteter Absicht surfen” - tatsächlich keine Abmahnungen kommen…
Eine sehr originelle Idee ist es auf jeden Fall. Vielleicht sollten verfassungsfeindliche Gruppierungen so ein Schild an die Türe des Versammlungsraumes machen, damit weder Polizei oder Verfassungschutz oder andere “unlautere Personen” die radikale Veranstaltung besuchen dürfen oder wenigstens nicht gegen die Gruppe / Versammlung tun können.
Sehr lesenwert ist auch der Hinweis auf die Meinungsfreiheit in Art. 5 Grundgesetz (GG). Seit wann haben Abmahnungen etwas mit der Zensur des Art. 5 GG zu tun? Wichtig ist natürlich der gekonnte Hinweis, dass auf den Seiten nichts Verbotenes zu finden ist: Klicken Sie bitte weiter, hier gibt es nichts zu sehen!
Danke für den Hinweis! Quelle: Rechtblog » Blog Archive » Der Zugang zu dieser Website ist Anwälten ausdrücklich untersagt

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Rechtblog / Heute mal ein besonderes Impressum. Keine Abmahnungberechtigung ohne vorige Kontaktaufnahme über Email! Um der Abmahnwelle vorzubeugen, ist der Zugang zu dieser Website Anwälten ausdrücklich untersagt, darüber hinaus für so…

Sperrgebiet

LawBlog / Um der Abmahnwelle vorzubeugen, ist der Zugang zu dieser Webseite/Blog, Anwälten ausdrücklich untersagt… Sorry für die Störung. (Quelle des Links)…

Für Anwälte verboten

Obiter Dictum / Das Blog Hartz IV Idee hat ein interessantes Impressum. Dort heißt es (neben eine Reihe von anderen rechtlich unhaltbaren Bestimmungen): “Um der Abmahnwelle vorzubeugen, ist der Zugang zu dieser Webseite/Blog , Anwälten ausdrücklich untersag…

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