Der zu kleine Stellplatz
am 08.04.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern
Wer ein überdurchschnittlich großes Auto fährt, muss sich selbst davon überzeugen, ob er dieses auf einem gemieteten Stellplatz überhaupt abstellen kann. Meint das Amtsgericht München.
Im Oktober 2006 vermietete der spätere Kläger für ein Jahr einen Tiefgaragenstellplatz an den Besitzer eines Porsche Cayenne zu einem monatlichen Mietpreis von 115 Euro. Fünf Tage später kündigte der Mieter bereits den Vertrag wieder fristlos. Miete zahlte er keine. Darauf hin ging der Vermieter vor Gericht und verlangte den ausstehenden Mietzins von zu diesem Zeitpunkt insgesamt 460 Euro. Der Mieter weigerte sich zu zahlen. Er gab an, sein Fahrzeug habe eine Breite von 193 cm und passe nicht auf den Stellplatz. Der Vermieter habe ihm vor der Anmietung erklärt, dass er das Fahrzeug in der Garage abstellen könne. Seiner Meinung nach sei der Vermieter auch verpflichtet, den Stellplatz anderweitig zu vermieten. Der Vermieter erwiderte, dass der Beklagte zumindest rückwärts einparken könne. Dann könne er auch über die Fahrertüre ein- und aussteigen. Er habe auch nicht zugesichert, dass der Wagen auf den Parkplatz passe. Die Kündigung sei nicht wirksam. Der zuständige Richter des Amtsgerichts München gab dem Vermieter Recht und verurteilte den Mieter zur Zahlung des Mietzinses:
Die Kündigung habe das Mietverhältnis nicht beendet. Dabei könne dahin stehen, ob der Porsche Cayenne auf den …
Kündigungsrecht: Störung durch andere Mieter als fristloser Kündigungsgrund
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Kommt ein Döner geflogen…
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Geschäftsveräußerung im Ganzen
Blickpunkt Recht & Steuern / Die nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bis…
BGH: Keine Mieterhöhung bei unwirksamer Klausel
Reuters | Inlandsnachrichten / Karlsruhe (Reuters) - Ein Vermieter darf keine höhere Miete verlangen, wenn er wegen einer unwirksame Klausel im Mietvertrag über Schönheitsreparaturen diese selber zahlen muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in einem am Mittwoch v…
