Der Zivildienst und die Chance auf einen Arbeitsvertrag

Die Chance, nach einem befristeten Arbeitsvertrag einen unbefristeten zu erhalten, rechtfertigt es nicht, einen Zivildienstpflichtigen trotz der bevorstehenden Vollendung des 25. Lebensjahres vom Zivildienst zurückzustellen.

In einem jetzt dem Verwaltungsgericht Mainz vorliegenden Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes wird der in Mainz wohnhafte Antragsteller im Frühjahr 2009 25 Jahre alt. Nach seiner dreijährigen Berufsausbildung schloss das Ausbildungsunternehmen mit ihm einen Einjahresvertrag ab, der Ende Juni 2009 ausläuft. Im Januar 2009 berief ihn das Bundesamt für den Zivildienst zum 02.03.2009 zum Zivildienst ein.

Der Antragsteller wandte ein, dass er einen Anspruch auf Zurückstellung habe. Wenn er bereits vier Monte vor Beendigung seines befristeten Vertrages den Zivildienst antreten müsse, verliere er die Chance, im Anschluss an das befristete Arbeitsverhältnis einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erhalten. Nach dem Zivildienst werde sein Arbeitgeber einen solchen Vertrag nicht mehr mit ihm abschließen. Er wandte sich an das Verwaltungsgericht mit dem Begehren, die sofortige Vollziehung des Einberufungsbescheides auszusetzen.

Die Richter der 6. Kammer haben den Antrag abgelehnt. Eine Zurückstellung über die Altersgrenze des 25. Geburtstages hinaus, bis zu der eine Heranziehung zum Zivildienst möglich sei, setze eine unzumutbare Härte voraus. Die sei bei dem vom Antragsteller befürchteten Verlust der Chance, sein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umzuwandeln, nicht gegeben. Es sei insbesondere nicht zu erwarten, dass der Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Berufsausbildung und seiner einjährigen Berufserfahrung nicht die Möglichkeit habe, nach…

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Themen: Arbeitsvertrag , Mainz , Vertrag , Bundesamt , Zivildienst , Wehrpflicht
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 20. März 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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