Der Winter verfolgt mich

Zwar hatte ich gestern über den Frühling frohlockt, zumindest anwaltlich lässt der Winter aber noch nicht locker. Eine Firma hat bei einer Mandantin zwei Lieferungen Streumittel bestellt. Diese wurden auch geliefert. Eine Lieferung wurde komplett verbraucht, die andere soll bei der Gegnerin noch auf dem Hof liegen. Als es nun ans Bezahlen der Rechnungen geht, fallen der Gegnerin die klassischen Argumente ein, warum man vielleicht gar nicht oder nur einen Teil bezahlen müsste: es gab ja nur eine Bestellung (die unbestellte Ware liege auf dem Hof und könne auf eigene Kosten abgeholt werden), das gelieferte Zeug war mangelhaft, man sei vorher arglistig getäuscht worden und und und... Es kommt dann ein Angebot zu einer gütlichen Einigung im "kaufmännischen Sinne". Merkwürdig ist nur, dass eine Lieferung (immerhi…

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Erschienen 18. April 2010 auf http://strafsachen.blogspot.com.

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