Der Wille das Mandanten geschehe...

Die Kollegen Vetter, Hoenig und Burhoff sind sich hier, da und hier darüber einig, dass bei der Frage, ob Revision eingelegt wird, letztlich der Mandant entscheidet. Absolut richtig. Entscheidend ist das Mandanteninteresse etwa auch dann, wenn es um die Frage geht, ob beispielsweise eine Befangenheitsantrag oder Aussetzungsantrag gestellt werden soll. Viele Mandanten möchten die Sache schnell abschließen: aus Kostengründen, um es hinter sich zu haben, weitermachen zu können etc. Den meisten Mandanten ist es wichtig, mit einem blauen Auge davonzukommen, die Strafprozessordnung interessiert sie eher nur am Rande. Überhaupt nicht Als Verteidiger steht man dann da: in voller Kriegsmontur, das Messer zwischen den Zähnen und die Streitaxt in der Hand und dann sagt der Mandant:"Och, vielleicht doch lieber die Wattebäuschen?" Der gedanklich vielleicht schon entworfene Befangenheitsantrag bleibt also im Kopf und es wird weiterverhandelt. Hä…

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Themen: Gelegentlich , Messer

Erschienen 21. Mai 2010 auf http://rainbraun.blogspot.com.

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