Der Werbeslogan „Die Internet-Sensation: Telefonieren zum Nulltarif!” ist nicht...

Der Werbeslogan „Die Internet-Sensation: Telefonieren zum Nulltarif!” ist nicht wettbewerbswidrig "OLG Celle, Entsch. v. 30.9.2004, 13 U 142/04: Es ist nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Internet-Provider auf der Titelseite eines von ihm herausgegeben Magazins m…

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Themen: Slogan
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 17. Januar 2005 auf http://www.mephistoblawg.de.

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OLG Celle: Zulässigkeit von Werbung für Internet-Telefonie

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