Der Wegfall des vorbeugenden Unterlassungsanspruches

Um gegen Verstöße im Gewerblichen Rechtsschutz vorgehen zu können, muss neben anderen Voraussetzung auch die sogenannte Wiederholungsgefahr bestehen. Diese wird, wenn ein Verstoß bereits begangen wurde, widerlegbar vermutet, wobei nur wenige Gründe diese Vermutung entfallen lassen. Der Unterlassungsanspruch könnte aber auch mit der sogenannten Erstbegehungsgefahr begründet werden, die quasi eine Vorstufe der Wiederholungsgefahr bildet. Eine solche Gefahr liegt dann vor, wenn eine rechtswidrige Verletzungshandlung ernstlich droht, was beispielsweise bei konkreten Vorbereitungshandlungen der Fall ist. Im Gegensatz zur Wiederholungsgefahr kann die Erstbegehungsgefahr wieder leichter beseitigt werden. Um diesen Unterschied soll es im nachfolgenden Fall gehen.

1. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte einen Fall zu entscheiden, dem Folgendes vorausging: Die späteren Parteien waren Mitbewerber, die unter anderem auf dem relevanten Markt versuchten, Autoglasscheiben abzusetzen. Die späteren Beklagten warben dabei mit einer Anzeige in einer Zeitschrift unter anderem mit folgenden Inhalt: „Warum noch eine Kasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung?- 150,00 € Glasschadenhilfe in bar erhalten Sie bei jedem Front- und Heckscheibenwechsel, den wir nach unserem Glasschadentarif abgerechnet haben. Eine Glas-Reparatur rechnen wir für Sie kostenfrei mit Ihrer Teilkaskoversicherung ab.“. Diese Anzeige wurde am 20.12.2009 geschaltet, wobei das Angebot selbst erst ab dem 01.01.2010 gelten sollte. Dies kam der späteren Klägerin zur Kenntnis, die daraufhin eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aussprach. Begründet wurde die Abmahnung damit, dass der Inhalt der Anzeige wettbewerbswidrig sei, da in unsachlicher Weise auf die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verkehrskreise deswegen Einfluss genommen werde, weil die Werbeaktion dazu diene, im Schadensfall die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers einer Teilkaskoversicherung zu umgehen. Die Abgabe einer solchen Erklärung verweigerten die späteren Beklagten allerdings und teilten mit, dass sie diese beanstandete Werbung aufgrund der Mitteilung überarbeiten werde, da diese eventuell missverständlich interpretiert werden könne. Dies wollte die Klägerin allerdings nicht gelten lassen, sodass diese den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragte. Auf Grund einer mündlichen Verhandlung wurde die Verfügung auch erlassen. Gegen dieses Urteil legten die Beklagten Berufung ein, wobei diese damit begründet wurde, dass es an einer Widerholungsgefahr fehle, da insbesondere außergerichtlich vorgebracht worden sei, dass die korrekte Werbung so nicht mehr genutzt werde.

2. Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 03.03.2011 unter dem Aktenzeichen 1 U 92/10 das erstinstanzliche Urteil teilweise aufgehoben. Begründet wurde di…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Abmahnung , Unterlassungsanspruch , Verstoß , Reaktion , Naumburg , Zeitschrift , Kasko , Erklärung , Dienstleistungen , Behauptung , Gültigkeit , Unlauterkeit , Vermutungsregel

Erschienen 4. Oktober 2011 auf http://www.blog-fuer-gewerblichen-rechtsschutz.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Naumburg: Wegfall der Erstbegehungsgefahr und vorbeugender Unterlassungsanspruch - Beruht die Begehungsgefahr allein auf einer…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. August 2011 — 1. Zwar begründet die Werbung für ein bestimmtes geschäftliches Verhalten eine Erstbegehungsgefahr. Anders als bei einer Verletzun…

Die Erstbegehungsgefahr entfällt bei bloßer Aufgabe des Verhaltensauch ohne Unterlassungserklärung

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 11. August 2011 — Medien Internet und Recht stellt aktuell eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (OLG Naumburg, Urteil vom 03.03.20…

Der Urheberrechtschutz von Beschreibungen und Texten

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 7. September 2011 — Gerade im Internet ist es ohne Schwierigkeiten möglich, geistiges Eigentum anderer zu kopieren und selbst zu verwenden. Beson…

Und noch einmal – Die Verwendung einer alten Widerrrufsbelehrung

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 26. August 2011 — Seit Mitte 2010 gibt es eine neue Musterwiderrufsbelehrung und auch noch im Jahr 2011 wird es neue geben. Obschon seit mehr a…

Hanseatisches OLG: Beseitigung der Erstbegehungsgefahr - Die durch ein bestimmtes - konkret nicht wettbewerbswidriges - Verhalten …

MEDIEN INTERNET und RECHT | 31. März 2008 — 1. Für die Frage, ob ein Bagatellfall i.S.v. § 3 UWG vorliegt, ist der konkret gerügte Verstoß zu Grunde zu legen. 2. Der Verstoß …

Reicht eine eingeschränkte Unterlassungserklärung bei Spam-Mails

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 1. September 2011 — Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, kann gemäß § 7 UWG unzulässi…

Ist die Verwendung von Daten nach Ende der Vertragslaufzeit zulässig?

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 28. Juli 2011 — Bereits in einem vorangegangen Beitrag wurde auf die Problematik eingegangen, ob Kundendaten für Werbezwecke genutzt werden k…

Wann liegt ein Rechtsmissbrauch bei einer Gegenabmahnung vor?

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 22. Juli 2011 — Vielfach wurde schon über den Rechtsmissbrauch berichtet, wobei es mittlerweile fast unüberschaubar ist, welche Tatsachen als…

Die Ernsthaftigkeit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 17. November 2011 — Werden immaterielle Schutzgüter verletzt oder aber gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, besteht für den mutmaßlichen Gläubig…

Wettbewerbsrecht: Kennzeichnung einer Werbeanzeige bei Erkennbarkeit

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 25. Mai 2011 — Wie schon berichtet, ist es nach § 4 Nr. 3 UWG verboten, den Werbecharakter einer geschäftlichen Handlung zu verschleiern. Nä…