Der Weg ins Internet – der Access-Provider sorgt für den Zugang

Ob im Geschäfts- oder Privatbereich – der Zugang zum Internet ist aus dem täglichen Leben nicht wegzudenken. Die Zugangsvermittlung zum Internet bieten so genannte Access-Provider an, die ihren Kunden die vertraglichen Regelungen meist durch vorformulierte Verträge diktieren. Jedenfalls Business-Kunden haben im Gegensatz zu Privatkunden aber in der Regel Verhandlungsspielraum. Sie sollten den Vertrag mit dem Provider genau prüfen, bevor sie sich für einen Anbieter entscheiden…

I. Begriff

Beim Access-Providing geht es um den Zugang zum Internet: Der Provider ermöglicht dem Kunden, über das Internet zu kommunizieren. Die Leistung des Providers besteht in der Bereitstellung so genannter Internet-Konnektivität, d.h. dem Transfer von IP-Paketen ins und aus dem Internet. Dieser Transfer kann über unterschiedliche Wege erfolgen, z.B.

Wählleitung Standleitung Breitbandzugang Funktechnik

Die Weiterleitung ins Internet erfolgt meist durch direkte Zugänge zu so genannten Internet-Knoten, die als Austauschpunkte für den Datenverkehr des Internets fungieren, oder über Netze von anderen Internet Service Providern. Provider gibt es in unterschiedlichen Größenordnungen, vom kleinen lokalen Provider bis hin zu Betreibern überregionaler Netzwerke und Betreibern globaler Internet-Backbones.

II. Inhalt eines Access-Providing-Vertrags

Neben Regelungen zur Laufzeit des Vertrages, zur Vergütung, zu den Pflichten des Kunden etc. sind die Regelungen zum Vertragsgegenstand und Regelungen zu den Verfügbarkeiten, die z.B. in einem Service Level Agreement ausgestaltet sein können, besonders wichtig:

Vertragsgegenstand

Die Leistungspflichten des Providers sollten möglichst genau beschrieben werden. Die Leistungen des Providers bestehen im Allgemeinen in der Vermittlung von Daten aus und zu Teilnetzen des Internets über das vom Provider betriebene Datennetz. Dabei beschränkt sich diese Vermittlung auf die Datenkommunikation zwischen dem Anschluss des Kunden und dem Übergabepunkt des Providers an das Internet.

Tipp: Im Bereich der Zugangsvermittlung für Unternehmen ist es besonders wichtig, dass die Leistungen detailliert beschrieben werden (z.B. Kapazität der Leitungen, Paketgeschwindigkeit, Bandbreite, Übergabepunkte, Verfügbarkeitszeiten, Wartungszeiten etc.). Die technischen Einzelheiten können z.B. als technische Spezifikationen vertraglich geregelt werden.

Nicht verantwortlich ist der Provider für den Datenverkehr außerhalb seines eigenen Netzes, da er darauf keinen Einfluss hat. Das bedeutet, dass er eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem vom Kunden avisierten Zielrechner insoweit nicht schuldet. Fungiert der Provider nicht nur als reiner Zugangsvermittler, sondern bietet er außerdem Zusatzleistungen wie E-Mail-Accounts, Chats, Nachrichten oder einen Störungsdienst an, ist dies vertraglich ebenfalls zu regeln.

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Themen: IP , Vertrag , Zugang Zum Internet , Access Provider , Netze
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 22. Februar 2010 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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