Alle Blogs » Der Vermögensbegriff - Ist die Auslegung des § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV durch den BGH so abwegig?

Der Vermögensbegriff - Ist die Auslegung des § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV durch den BGH so abwegig?

am 18.01.2007 von Corporate BLawG

Haarmeyer befaßt sich in seinem Aufsatz zur “neuen” Vergütung des vorläugigen Insolvenzverwalters nach der Grundsatzentscheidung des BGH v. 13. 7. 2006 (ZinsO 2006, 786) mit den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und sieht diese im konkreten Fall durch den BGH als überschritten an. Einige Anmerkungen hierzu:
Haarmeyer macht es sich zu einfach, wenn er den Begriff des “Vermögens” als eindeutig definiert ansieht. Seiner Ansicht nach ist das Vermögen im Rechtssinne ganz klar definiert “als die Summe der einer Person zustehenden geldwerten Güter, Rechte und Forderungen ohne Abzug der Schulden und Verpflichtungen” (S. 788). Demgemäß umfasse der Vermögensbegriff lediglich die Aktiva, nicht aber die Passiva. Dies stimmt nicht. Zum einen fällt auf, daß Haarmeyer zur Untermauerung seiner Ansicht lediglich BGH-Entscheidungen aus dem Bereich des Strafrechts zitiert. Was aber ist z. B. mit § 1922 BGB? Hiernach geht mit dem Tode einer Person deren “Vermögen” als Ganzes auf die Erben über. Nach allgemeiner Meinung sind von § 1922 BGB ganz klar auch die Nachlaßverbindlichkeiten umfaßt. § 1967 BGB hat nur bekräftigende Wirkung (vgl. nur Palandt/Edenhofer, § 1922 Rn. 7). Aber auch der zu § 263 StGB vom BGH vertretene Vermögensbegriff umfaßt nicht lediglich die Aktiva; vielmehr sind die Verbindlichkeiten abzuziehen, um das Vermögen zu ermitteln (vgl. BGHSt 3, 102 sowie Schönke/Schröder-Cramer, § 263 Rn. 80).
Vom Wortlaut des § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV wird die Entscheidung des BGH daher gedeckt.
Daß der vom Haarmeyer zugrundegelegte Vermögensbegriff sich auch aus der Begründung des Verordnungsgebers ergebe, ist gleichfalls nicht ersichtlich. Der Verordnungsgeber gibt auch in seiner Begründung …

Wo steht das in der InsVV?

InsoBlog.de / Der Anspruch auf Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach § 11 Abs. 1 InsVV so: Er erhält in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung nach § 2 Abs. 1 bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Er…

Entscheidend ist der Wert des verwalteten Vermögens

InsoBlog.de / Der Schuldner wendet sich gegen den Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters. Für das, dass der Verwalter aus Sicht des Schuldners nichts oder wenig getan hat, ist dem Schuldner die Vergütung zu hoch. Der BGH nutzt die Gelegenheit, zur Berech…

Vergütungsbemessung nicht durch die Höhe der Schulden begrenzt

InsoBlog.de / Das liest sich auf den ersten Blick wie ein kleiner Lottogewinn für den Insolvenzverwalter. Im eigentlich masselosen Stundungsverfahren mit einer Mindestvergütung von 500,00 EUR erbt der Schuldner über 750.000,00 EUR. Die Verbindlichkeiten des Sch…

BVerwG 3 B 107.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Vermögenszuordnungsrecht; Vermögensbegriff; Zuordnung von Verbindlichkeiten; Objektbezug der Verbindlichkeiten; Grundmittelkreditvertrag; komplexer Wohnungsbau; Finanzierung von Wohnbaumaßnahmen.…

Nennenswert: Keinen mehr Cent dafür

InsoBlog.de / Wann hat sich jemand “nennenswert” mit einem Sachverhalt beschäftigt? Im Wortsinne: Wenn es die Tätigkeit wert ist, benannt zu werden. Das geht schnell. Ein Haus ist im Eigentum des Schuldners, bis über den Schornstein mit Grundschuld…

Vergütungsberechnung bei Nachtragsverteilung

InsoBlog.de / Die InsVV sieht keine konkreten Staffelsätze vor, was die Vergütung des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung betrifft. Aus den Fällen auf meinem Schreibtisch habe ich zur Zeit zwei konkrete Vorgänge im Auge, bei denen eine Nachtrags…

Wann verjährt der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters?

InsoBlog.de / Dass Insolvenzverwalter eine eher eigenwillige Form des Unternehmertums pflegen fällt mir immer wieder auf. Auf dem Vergütungsseminar meint der Kollege zum Beispiel, dass man keine Abschläge auf die Verwaltervergütung nach § 9 InsVV geltend mach…

InsVV: “Klarstellung” stellt die nächsten Fragen

InsoBlog.de / Nachdem der BGH bei den Insolvenzverwaltern für schlechte Laune gesorgt hatte, greift das Justizministerium die Verunsicherung auf und plant offenbar in der InsVV die Regeln über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu konkretisieren…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth

Kurzkommentare zu aktuellen Aufsätzen vorwiegend aus dem gesellschaftsrechtlichen Bereich

» Corporate BLawG

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »