Der verklagte erkrankte Vermögensberater Teil II
Die tragische Geschichte des erkrankten Vermögensberaters geht in die zweite Runde.
Neben dem mit der Deutschen Vermögensberatung entfachten Streit entstand dann noch weiterer Ärger in der Struktur. Kunden, die
zunächst von dem
betreut wurden – und dies war nicht wenige – wurde nunmehr von den alten Kollegen angegangen.
Unverholen riefen Vermögensberater derselben Struktur Kunden an und man sagte, man sei der neue Mitarbeiter. Der alte sei weg.
Gleichzeitig bestand jedoch die Deutsche Vermögensbratung darauf, dass das Vertragsverhältnis noch laufen sollte. Und erhob Klage….
mit einem imensen Streitwert.
Kunden wurde dann am Telefon vorgegaukelt, der erkrankte Vermögensberater habe alles falsch gemacht, schlecht beraten und falsch
beraten und zum Schaden der Kunden gehandelt. Außerdem wurde erzählt, die hätte verboten, weiterhin mit den Kunden in
Kontakt zu treten und mit diesen zu reden.
Daraufhin gelang es dem Vermögensberater zunächst noch, im Wege der einstweiligen Verfügung ein solches Verhalten abzuwehren. Es
erging ein entsprechender Gerichtsbeschluss. Der Vermögensberater, der diese falschen und herabsetzende Äußerungen begangen hatte,
ließ sich dann in der Folgezeit von der Deutschen Vermögensberatung unterstützen. Diese konnte über ihre Anwälte erreichen, dass die
einstweilige Verfügung aus formalen Gründen zur Aufhebung kam.
Nunmehr hätte der erkrankte Vermögensberater die Unterlassensansprüche gegen den alten Kollegen im Wege einer Unterlassensklage
weiter verfolgen müssen. Dazu fehlte jedoch das Geld.
Denn gleichzeitig liefen weitere Verfahren, die erhebliche Schwierigkeiten bereiteten, unter anderem die Abwicklung mit der Central,
der Anerkennung der Berufsunfähigkeit gegenüber de…
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