Der Verkehr ist nicht doof

Internetplattformen, die den Verkauf von Gebrauchtwagen fördern, sind eine feine Sache. Sie fördern nämlich auch Irrtümer zwischen den Parteien und lassen damit den Kuchen des Rechtsberatungsmarktes wachsen. Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) hat es der Mausklick eines Gebrauchtwagenhändlers geschafft. Der inserierte nämlich schon per Überschrift einen “BMW 320 d Tou*Gesamt-KM 112.970** ATM- 1.260 KM**”. Diese Anzeige setzte er in die Rubrik für Fahrzeuge “bis 5.000 km”. Dort suchen bekanntlich potentielle Käufer, die ein Fahrzeug erwerben wollen, das maximal die entsprechende Kilometerzahl hinter sich hat.

Eine Wettbewerberin fühlte sich zurückgesetzt und warf dem Händler eine Irreführung des Verkehrs vor. Dies habe er zu unterlassen. Landgericht und Oberlandesgericht gaben der Klägerin recht. Durch die unzutreffende Einordnung der Anzeige in die Rubrik “bis 5.000 km” verschaffe sich der Händler trotz Richtigstellung einen unzulässigen Vorteil.

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Themen: Bmw

Erschienen 7. Oktober 2011 auf http://www.rechtsverkehr.de.

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