Der Vater, der nicht mehr mit der Mutter sprechen will - schöne Zusammenfassung des Rechts des Betreuungsunterhalts

Die beteiligten Ex-Ehepartner haben 4 gemeinsame Kinder (geb. 1996, 1998, 1999 und 2001), die bei der Mutter wohnen. Anlässlich der Scheidung 2006 wurde er zur Zahlung von Kindes- und nachehelichem Unterhalt verurteilt.

Nun begehrte er Abänderung, (u.a.) mit der Begründung auch unter Berücksichtigung der Kinderbetreuung sei ihr bereits 2009 eine mehr als halbschichtige Erwerbstätigkeit möglich gewesen, ab 1. 1. 2011 eine vollschichtige Tätigkeit. Im Übrigen stehe er selbst zur Kinderbetreuung zur Verfügung.

Das OLG Hamm hat das Recht des Betreuungsunterhalts seit der Reform 2008 schön zusammengefasst (Rechtsprechungszitate hier weggelassen):

Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung des §§ 1570 BGB den nachehelichen Betreuungsunterhalt grundlegend umgestaltet. Er hat einen auf drei Jahre befristeten Basisunterhalt eingeführt, der aus Gründen der Billigkeit verlängert werden kann. Im Rahmen dieser Billigkeitsentscheidung sind nach dem Willen des Gesetzgebers kind- und elternbezogene Verlängerungsgründe zu berücksichtigen. Obwohl der Betreuungsunterhalt nach §§ 1570 BGB als Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ausgestaltet ist, wird er vor allen Dingen im Interesse des Kindes gewährt, um dessen Betreuung und Erziehung sicherzustellen.

Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur dann ein fortdauernder Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 II BGB). Damit verlangt die Neuregelung allerdings regelmäßig keinen abrupten Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit. Nach Maßgabe der im Gesetz genannten kindbezogenen Gründe ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich.

Zugleich hat der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Neuregelung des § 1570 BGB dem unterhaltsberechtigten Elternteil die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Dauer von drei Jahren hinaus auferlegt. Kind- oder elternbezogene Gründe, die zu einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Vollendung des dritten Lebensjahres hinaus aus Gründen der Billigkeit führen könnten, sind deswegen vom Unterhaltsberechtigten darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen

Die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes ist nach den individuellen Verhältnissen zu ermitteln. Nur wenn das betroffene Kind einen Entwicklungsstand erreicht hat, in dem es unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zeitweise sich selbst überlassen bleiben kann, kommt es aus kindbezogenen Gründen insoweit nicht mehr auf eine vorrangig zu prüfende Betreuungsmöglichkeit in einer kindgerechten Einrichtung an

Kindbezogene Gründe für eine Verläng…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Betreuungsunterhalt , Olg Hamm , Hopper

Erschienen 31. Januar 2012 auf http://www.blog.beck.de/blog.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen

Rechtslupe | 26. April 2011 — Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs…

Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen

Rechtslupe | 19. Oktober 2010 — Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs…

Bgh Betreuungsunterhalt 2009: BGH-Entscheidung zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

News Blog Rechtsanwältin Berger | 18. März 2009 — Der unter anderem für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erstmals mit Rechtsfragen im Zu…

Verlängerung des Betreuungsunterhalts und das Altersphasenmodell

Rechtslupe | 30. Juni 2011 — Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesen…

Nachehelicher Unterhalt 2009: Nachehelicher Unterhalt

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 19. März 2009 — Per 01.01.2008 wurde das Unteraltsrecht geändert, der nacheheliche Ehegattenunterhalt begrenzt und der strikte Vorrang der Se…

Nachehelicher Betreuungsunterhalt – nach drei Jahren

Rechtslupe | 23. Juli 2009 — Nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB dauert der Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt nur noch dann über die Vollendung des…

Grundstruktur des Betreuungsunterhalts

arbeit-familie.de | 24. Mai 2011 — BGH, Urteil vom 30.03.2011, XII ZR 3/09 Im Zuge der Unterhaltsreform wurde u.a. der Betreuungsunterhalt geändert. Dan…

Kein Altersphasenmodell beim Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) / Kein Vorrang der persönlichen Betreuung

scheidungsfix | 8. Dezember 2010 — War nach altem Recht zumindest bis zum Eintritt des Kindes in die dritte Grundschulklasse jegliche Erwerbstätigkeit der betreue…

Kinderbetreuung und Unterhalt

Rechtslupe | 3. August 2011 — Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesen…

BGH: Zu den Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt nach dem 3. Lebensjahr des Kindes

scheidungsfix | 3. August 2011 — Der u.a. für das Unterhaltsrecht zuständige XII. Senat des Bundesgerichtshofs hat am 15.06.2011 eine wichtige Entscheidung zum …

beck-online
Fehler - beck-online
Fehler - beck-online
Fehler - beck-online