Der Urheber möge sich zwecks Lizenzierung bei uns melden, Danke!
Die Welt veröffentlichte heute Morgen einen kleinen und mäßig interessanten Artikel zur Frage des juristischen Kleidungsstils. Im Grunde nicht weiter erwähnenswert. Interessant ist allerdings die Aufforderung am Ende des Artikels, die den Verfasser des Textes dazu ermutigt, sich per Email bei der Redaktion zu melden. Damit macht man augenscheinlich auch keinen Hehl daraus, den Text frei übernommen zu haben. Wer sich nach Lektüre dieses juristischen Geheimnisses noch fragte, wer um Himmels Willen ohne Einwilligung des Werkschöpfers oder Nutzungsberechtigten Gebrauch von urheberrechtlich geschütztem Material macht, bekommt hiermit die Antwort: Es ist der Springer Konzern. Besagter Text entsprang wohl (dem Hinweisgeber sei hiermit gedankt) der Feder eines Studenten der Universität Bonn, der diesen am schwarzen Brett der …
» Vollständiger ArtikelThemen: Für Unsere Kleinen Gäste , Lesetipp , Bonn , Netzgeflyster , Richtlinie Zur Angepassten Kleidungswahl AM Juridicum
Erschienen 20. Juni 2009 auf http://www.jurabilis.de.
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Handakte WebLAWg | 13. Februar 2009 — Die US-Autorengewerkschaft hat sich im Streit um Googles Buchsuchmaschine mit dem Konzern geeinigt. Im Web können sich Autoren …
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OHNE GRÜNDE
LawBlog | 17. März 2005 — Diese Privatinsolvenzen sind wirklich grauenhaft. Was da für Mengen an Papier produziert werden, nur damit am Ende doch nichts …
Wir sagen: Nein zu Bilderklau!
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 17. September 2010 — Bei einigen Anbietern hat sich die Erkenntnis, dass es sich bei Produktbildern um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial han…
Mancher sagt, Juristen seien noch besser gekleidet als BWLer. Woran mag das liegen? Vielleicht an dem von unbekannter Hand verfassten Aushang über die ?Richtlinie zur angepassten Kleidungswahl am Juridicum am Schwarzen Brett der juristischen Fakultät der Universität Bonn. Wir geben es hier vollumfänglich wieder.
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