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Der unvollkommene Richter

am 05.10.2007 von http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de

Wir haben am 14.6.2007 Klage erhoben. Unser Mandant ist Kläger und wohnt in Berlin. Die Klage richtet sich gegen den in Berlin wohnenden Fahrer und seinen Versicherer, der in Düsseldorf seinen Sitz hat.

In der Klage heißt es wie folgt:

Am 11.09.2006 um 12.55 Uhr befuhr der Zeuge H* mit dem vorstehend näher bezeichneten Krad die Hochstraße aus südlicher Richtung (Müllerstraße) kommend in Richtung Norden
(Gesundbrunnen) mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 bis 40 km/h.

Der Kundige weiß, daß das Gericht zuständig ist, an dem sich der Unfallort befindet oder der Beklagte seinen Wohnsitz bzw. Geschäftssitz hat.

Der seit Jahren (Jahrzehnten?) am Amtsgericht Berlin-Mitte tätige Richter schreibt uns:

in der Sache K. ./. G. u.a. bestehen Bedenken gegen die Zuständigkeit des Amtsgerichts Mitte, da nicht ersichtlich ist, dass sich der Unfall in Berlin ereignet hat, und die Beklagte zu 2 einen Wohn-bzw. Geschäftssitz nicht in Berlin hat.

Mir scheint, dieser Richter hat ein Problem. Ein ernsthaftes Problem mit der Wahrnehmung.

Wir haben die Sache geklärt. Der Richter weiß …

Vorher bei http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de (Kreuzberger Verkehrsrecht)

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