Der unmöglich wiedererkennbare Kommissar

Am Münchner Amtsgericht wurde heute über einen Diebstahl verhandelt. Die beiden Angeklagten, Brüder aus Rumänien, sollten auf dem Oktoberfest gegen Abend ein Handy aus einer Handtasche entwendet haben und das gleiche mit einem anderen Handy und einer anderen Tasche versucht haben. Sie wurden dabei von einem Polizisten beobachtet und auch umgehend verhaftet. Der Staatsanwalt erkannte in dieser Handlung gar einen mittäterschaftlich begangenen besonders schweren Diebstahl, da er die Gewerbsmäßigkeit (§ 243 I Nr. 3 StGB) bejahte. Auffällig war, dass die beiden Angeklagten zur Tatzeit doch mit knapp 2 Promille jeweils gut dabei gewesen waren, sowie Reservierungen für das Festzelt vorweisen konnten, wo sie mit der gesamten erweiterten Familie schon seit Mitte des Tages wohl einige feucht-fröhliche Stunden verbracht hatten. Das ist natürlich nicht ganz die Idee, die man von einem gewerbsmäßigen Taschendiebe-Team erwartet. Auch räumte der eine Angeklagte den Diebstahl reuig ein und erklärte, nicht wirklich gewusst zu haben, was da über ihn kam in der doch sehr heiteren Stimmung. Die ersten beiden Zeugen konnten zur Aufklärung des Sachverhalts nicht wirklich viel beitragen und es schielte schon der Staatsanwalt in Richtung einer Einstellung gem. § 153a StPO, die Verteidigung eher zum § 153 StPO und beim Angeklagten Nr. 2, der nur über seine vermeintliche Mittäterschaft beteiligt gewesen sein könnte, natürlich auf Freispruch. Es hing also alles am für die damalige Festnahme verantwortlichen Polizeibeamten, der extra aus Berlin anreiste. Der legte auch sogleich los: Er habe von links neben der Geschädigten sehen können, wie der Angeklagte Nr. 1 ein Handy aus deren Handtasche nahm, welche diese auf der linken Seite trug. Die Richterin wunderte sich ein wenig, wie das denn anzustellen wäre. Er erwiderte, nun, ein bisschen habe er seine Position schon verändert, um besser sehen zu können. …

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Themen: Berlin , Stgb , Aus Dem Gerichtssaal
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 9. Februar 2012 auf http://de-lege-lata.blogspot.com.

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