Der Todesschütze von Dachau und die Gnadenlosigkeit des Systems

Rechtsanwalt Jens Hänsch aus Dresden hat den Mut besessen, etwas aufzuschreiben, das auch uns hier seit dem Mord am Dachauer Staatsanwalt umtreibt. Das man schwer ins rechte Verhältnis zur Tat setzen kann, die wohl strafrechtlich, sicher aber laienhaft nur als gemeiner Mord bezeichnet werden kann und darf. Jens Hänsch schreibt etwas auf, auf das die Anwaltschaft verpflichtet ist, in diesem Zusammenhang hinzuweisen. Wir möchten uns anschließen:

Ein Mann erschießt im Gerichtssaal den Staatsanwalt. Aus Frust. Über – wie er es sieht – eine Justiz, die ihn zum ewigen Verlierer gestempelt hat, wie auch Rechtsanwalt Christoph Nebgen, ein Strafverteidiger, es hier schildert. Ihm aber muss man widersprechen: Der Täter hier ist nicht der „beratungsresistente“ Typ. Sondern der, bei dem das System die Falle hat zuschnappen lassen, bevor ihm klar war, dass überhaupt etwas schieflaufen könnte.

Es handelt sich beim Täter nicht etwa um einen Karrierestraftäter, der sich von kleineren Diebereien und Raub schon in jugendlichem Alter zu Körperverletzung und schließlich zur Tötung emporgeschaukelt hat, bei dem Sozialarbeit, Resozialisierung und Strafjustiz keine Wirkung zeigten. Ganz und gar nicht.

Der Mann war Unternehmer (Transportunternehmer). Alles auf eigenes Risiko, wie das bei Unternehmern so ist. Er war – durch die bürokratische Brille einer Staatsanwaltschaft betrachtet – ein leicht zu fassender, ja schon durch seine Existenz überführter Wirtschaftskrimineller der unteren Kategorie. Kein großer Steuersünder, dessen millionenschweres Sparmodell doch nicht klappte und der sich mit dem Finanzamt und dem Gericht auf einen ebenso millionenschweren Deal geeinigt hätte.

Nein:

Der Mann war, so seine Erfahrung, einfach Dreck. Weil er Unternehmer war, mit beschränkten Horizont vielleicht, der die Gepflogenheiten seines Gewerbes zu kennen meinte. Der wegen der volatilen Auftragslage meinte, richtig zu handeln, als er nur selbständige Fuhrunternehmer beauftragte, um die schwankende Auftragslage auszugleichen, die knappe Marge, die ihn scheitern ließ am Ende, nicht zu gefährden, der nie eine Leistung hätte anbieten können, wenn er sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geschaffen hätte. Der vielleicht daran verzweifelte, als ein Arbeitsrichter ihm eine Abfindung aufdrängen musste, die er zu zahlen hatte, als er schon mit der Umsatzsteuer in Verzug war, die Kredite nicht mehr bediente – und einfach nicht verstand, warum er Abfindungen zahlen sollte, aber die Miete nicht mehr bezahlen konnte. Der bei Gericht vielleicht auch, wie so oft, um „Mitleid“ bat und nicht verstand, dass man ihm gerade das nicht gewähren konnte.

Jemand, der sicher sehr verzweifelt war.

Kollege Hänsch schreibt, er habe Unternehmer weinen sehen in solchen Situationen.

Es sind diese Unternehmer, die nicht auf dem IHK-Ball sind, sondern gerade so über die Runden k…

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Themen: Staatsanwalt , Mord , Dresden , Dreck , Frust , Sozialversicherungsbeiträge , Alltag IM Arbeitsrecht , Dachau , § 266a Stgb , Scheinselbständig , Todesschütze
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 18. Januar 2012 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

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