Der Tod löst keinen Urlaubsabgeltungsanspruch aus

Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann. Was aber passiert, wenn das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers endet? Entsteht auch dann ein Urlaubsabgeltungsanspruch, der nach § 1922 Abs. 1 BGB auf die Erben übergeht? Nein, sagt das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom heutigen Tag. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 -). Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt der Urlaubsanspruch. Dieser wandelt sich nicht nach § 7 Absatz 3 BUrlG in einen Urlaubsabgeltungsanspruch um. Geklagt hatte die Ehefrau und das Kind einer Kraftfahrers. Dieser war seit April 2008 bis zu seinem Tod durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Daher …

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Themen: Bundesarbeitsgericht , Landesarbeitsgericht Hamm
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 20. September 2011 auf http://ramydlak.blogspot.com.

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