Der Tod der Killerspiele durch Günther Beckstein

Bayern Innenminister Günther Beckstein entwickelt sich zum Möchte-gern-Killer für sogenannte "Killerspiele". Laut heise-online will er einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des § 131 StGB in den Bundesrat einbringen, wonach bestraft werden kann, wer Computerspiele verbreitet, herstellt, bezieht oder liefert, "die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben". Während Beckstein sich der Unterstützung des bayersichen Ministerpräsidenten Stoiber sowie seines niedersachsischen Innenminsterkollegen Schünemann und dessen Kabinettschef Wulff sicher sein darf, sieht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries keinen Bedarf für eine gesetzliche Regelung. Sie setzt eher auf eine Selbstkontrolle der Wirtschaft. Die EU-Innenminister hatten sich zuletzt auf einem Ratstreffen nicht auf eine gemeinsame Vorgehensweise gegen brutale Computerspiele und Gewaltvideos einigen können. heise-online wirft die Frage auf, wie ein Verbot überwacht werden könnte. Letztlich müsse dann das Internet schärfer kontrolliert werden, wobei sich die meisten Anbieter von Gewaltspielen und -videos im Ausland aufhalten würden und damit für die deutsche Justiz kaum erreichbar seien. Das Verbot würde mit seinen strafrechtlichen Folgen daher in erster Linie die - oft minderjährigen - Benutzer und womöglich die Provider treffen. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Stgb , Bundesrat , Computerspiele

Erschienen 6. Dezember 2006 auf http://www.strafblog.de.

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