Die 10 besten Gewährleistungsausschlüsse
Jurabilis | 17. Juli 2008 — Die §§ 437 ff. BGB "belasten" alle Verkäufe, auch bei eBay. Verständlich, dass jeder Verkäufer sie ausschließen möchte, sofern er …
Beim Stöbern mal wieder auf diese herrliche Auktionsanmerkung gestolpert:
Ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. Die Angaben über den angebotenen Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht. Da es sich um einen Privatverkau…
» Vollständiger ArtikelErschienen 22. Mai 2007 auf http://www.medien-gerecht.de.
Jurabilis | 17. Juli 2008 — Die §§ 437 ff. BGB "belasten" alle Verkäufe, auch bei eBay. Verständlich, dass jeder Verkäufer sie ausschließen möchte, sofern er …
LBR-Blog | 3. November 2006 — Ein eBay-Händler mit rund 5.000 Käuferbewertungen schreibt in seinem Angebot folgendes: "Nach neuem EU-Recht keinerlei Gewäh…
Jurabilis | 27. Oktober 2004 — Für Juristen sicherlich schon ein Klassiker, aber immer wieder gerne gelesen sind folgende Gewährleistungsausschlüsse bei ebay: We…
RA J. Melchior, Wismar | 28. Juni 2006 — Dieser oder ähnlicher Unfug wird immer wieder gern in Angeboten bei ebay zu verzapft: Mit Abgabe eines Gebotes erklären Sie s…
Vertretbar Weblawg | 1. Mai 2006 — Jemand hat seine Hausarbeit zum 1. Juristischen Staatsexamen geschrieben. Und sich dafür das rundum empfehlenswerte Werk “Schul…
Andere Ansicht | 12. Mai 2008 — Bin mal wieder über eine typische ebay-Annonce gestolpert “Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Was bedeutet, da…
Dr. Bücker Newsfeed | 2. Februar 2009 — Handelt es sich um eine private Internetauktion bei Auktionshäusern wie hood, oder ebay, dann ist ein Verkauf der Ware unter We…
Die herrschende Meinung | 2. August 2007 — Aus einer "Widerrufsbelehrung" bei eBay: Ebay ist ein Auktionshaus und kein Versandhandel, d.h. das Widerrufs- und Rückgabere…
Das interessiert doch wieder keine Sau... | 8. Juni 2007 — Ist ja schon nett, was sich die Leute so alles bei Ebay einfallen lassen. Privatverkauf, daher keine gesetzlichen Gewährlei…
domainundrecht.de | 2. November 2005 — JurPC: AG Bad Schwartau, Urteil vom 08.09.2004 (Az.: 3 C 319/04) "Bei dem Verkauf über die Versteigerungsplattform eBa…