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Der Strafprozess verträgt eine Menge Deal

am 25.11.2006 von http://www.strafblog.de

Wieviel Deal verträgt der Strafprozess? war das Leitthema der 23. Strafverteidigersymposiums in Dresden am vorletzten Wochenende, wie ich mehrfach im STRAFBLOG berichtet habe. Dass der Strafprozess scheinbar eine ganze Menge Deal verträgt, zeigt die aktuelle Berichterstattung über das Düsseldorfer Mannesmann-Verfahren, in dem eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflagen in Millionenhöhe abgekartet zu sein scheint. Jedenfalls haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft sich bereits geeinigt, die Zustimmung des Gerichts scheint laut Financial Times Deutschland nur noch eine Formalität zu sein. Insgesamt 5,8 Millionen Euro sollen von den Angeklagten auf den Tisch gelegt werden, davon allein 3,2 Millionen von dem Angeklagten Ackermann, seines Zeichens Chef der Deutschen Bank mit einem von ihm selbst angegebenen Jahreseinkommen von rund 20 Millionen Euro. Peanuts könnte man glatt denken, zumal die Vokabel durch einen Vorgänger Ackermanns mit entsprechendem Bedeutungsinhalt versehen wurde.

Das populistische Argument, die Reichen könnten sich von einer Verurteilung freikaufen, sei nicht angebracht, meint das Wirtschaftsblatt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten gute Argumente für die jetzt ausgehandelte Verfahrensweise. Zu komplex sei das Verfahren, zu schwierig die Beweislage, zu unklar die Rechtslage, als dass bei streitiger Verhandlung in absehbarer Zeit ein Urteil zu erwarten sei. Immerhin habe der BGH in seiner Revisionsentscheidung klar gestellt, dass Aufsichtsräte nicht nachträglich Prämien gewähren dürfen, die für das Unternehmen völlig unnütz sind. Eine Erkenntnis, die der Rechtskultur nützen kann.

Ich denke, die Verfahrenseinstellung, wenn sie denn tatsächlich vom Gericht abgesegnet wird, ist jedenfalls ein Erfolg der Verteidigung.

Autor: RA Rainer Pohlen

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