Der “statt”-Preis in der Webrung
Um Kunden zu locken, verwenden Unternehmen gerne Angaben, die auf ein reduziertes Angebot verweisen. So soll beim Kunden der
Schnäppcheninstinkt geweckt werden. Klar ist, dass man von der Konkurrenz in diesem Fall besonders intensiv beäugt wird. Bei
irreführenden Angaben, werden dann regelmäßig Abmahnungen gegen die Konkurrenz ausgesprochen.
Der Fall: So musste das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 28/10) entscheiden, ob die Angabe “statt 49,95 EUR Nur 19,95 EUR” ein Fall
irreführender sei. Denn unlautere Werbung würde
eine wettbewerbswidrige Handlung darstellen (vgl. § 5 UWG), die abmahnfähig ist.
Der Bundesgerichtshof hat bisher entschieden, dass die Angabe eines „statt“-Preises rechtswidrig ist, wenn nicht klar gestellt wird,
um was es sich genau dabei handelt. Denn es könnte sich z.B. um den UVP-Preis oder den marktüblichen Preis, etc handeln. Aufgrund
dieser Rechtsprechung haben Unternehmer daher häufig ein Sternchen bei dem „statt“-Preis gesetzt und dann im Kleingedruckten
erläutert, was genau darunter zu verstehen ist.
Das Urteil: Das OLG Düsseldorf hat erfrischender Weise entschieden, dass eine Erläuterung nicht erforderlich ist. Die Richter waren
damit der Auffassung, dass ein durchgestrichener „statt“-Preis, der neben einem niedrigen Preis steht, kein Fall irreführender
Werbung ist. Denn, so das Gericht, diese Anordnung eines Preises werde so verstanden, dass es sich bei dem durchgestrichenen
„statt“-Preis um den früher verlangten Preis handelt. Dies sei Kunden z.B. auch von Preisschildern vertraut:
Durchgestrichene Preise würden allgemein dahin verstanden, dass es sich um die früher vom Gewerbetreibenden verlangten Preise
handele, weil das Durchstreichen eines Preises für sein ungültig Machen stehe und im Zusammenhang mit der Angabe des nun gültigen
niedrigeren Preises für eine Preisherabsetzung. Durchgestrichene und damit ungültig gemachte Eigenpreise sind dem Verkehr nicht nur
aus der Werbung bekannt, sondern auch von Preisschildern her bestens vertraut. Das Durchstreichen steht Gedanken an Preise anderer
Herkunft und Bedeutung geradezu ent…
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.