Der Staatsanwalt und die Anhörung per eMail
Im Normalfall erreicht den Beschuldigten per Briefpost eine schriftliche Nachricht der Ermittlungsbehörden, daß gegen ihn ermittelt und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Ich verteidige den Beschuldigten in einer (anderen) Umfangstrafsache. Gestern erhielt ich von dem dort zuständigen Staatsanwalt die folgende Mitteilung per eMail:
Staatsanwaltschaft bei dem LG XXSehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,
unter dem Aktenzeichen XXX ist bei mir ein Ermittlungsverfahren anhängig geworden, in dem Ihrem Mandanten XXX zur Last gelegt wird, am 6.12.05 gegen 12:55 Uhr in seinem Pkw XXX eine Gotcha Pistole Black Maxx Nr. 04585, Kal. 68 mit “F” im Fünfeck mit aufgeschraubter Luftdruckpatrone sowie einem leeren Magazin mitgeführt zu haben.
Dazu hätte er einen sogenannten kleinen Waffenschein benötigt, über den er nicht verfügt hat.
Sollte Ihr Mandant mit einer formlosen Einziehung der Waffe nebst Zubehör einverstanden sein, könnte das Verfahren ohne Weiteres eingestellt werden. Ich wäre für eine kurze schriftliche Stellungnahme dankbar.
Andernfalls würde Ihnen selbstverständlich nach Eingang eines entsprechenden Legitimationsschreibens auch in diesem Verfahren zunächst Akteneinsicht gewährt.
Mit freundlichen Grüßen XXX Staatsanwalt
Heute habe ich dem Staatsanwalt telefonisch mitgeteilt, daß mein Mandant einer formlosen Einziehung der “Waffe” …
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