Der Spruch “Wer einen Vergleich widerruft verliert” stimmt eben nicht immer
am 28.02.2008 von http://www.anwalt-salewski.de/wordpress
28.02.2008
Kollege Axel Willmann berichtet im Blawg “juracity.de” von einem Fall, in welchem sein Auftraggeber (Kläger) einen Vergleich widerrufen hat und trotzdem den Prozess gewonnen hat. Damit ist jedenfalls in diesem Fall der Spruch widerlegt, dass der einen Prozess verliert, der einen Vergleich widerruft. Abzuwarten bleibt indessen, wer zuletzt lacht, denn die Sache dürfte berufungsfähig sein! Wenn dann man der Kläger nicht zum schlechten Schluss denken muss: “Hätte ich es mal lieber beim Spatz in der Hand belassen (Vergleich - ohne Berufungsmöglichkeit für den jetzt unterliegenden Gegner!), als dann die Taube auf dem Dach doch nicht zu bekommen”, (ggfs. Aufhebung des obsiegenden Urteils im zweiten Rechtszug).
Weiterlesen bzw. ganzer Beitrag: Hier…!
Quelle: … blog.juracity.de … besser-kein-vergleich …
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Kommentare28. Februar 2008, FJ schreibt: Vielleicht hat der Kollege Willmann seinen Beitrag etwas missverständlich formuliert, aber ich lese daraus, dass sich der Spruch Wer widerruft verliert auch in dem Fall bewahrheitet hat.
Er spricht anfangs von einem Berater=Kläger und einem (dessen) Auftraggeber=Beklagter.
Ob nun der widerrufende Auftraggeber der Beklagter oder sein Auftraggeber war, läßt zwar Raum für Spekulationen, aber ich …
Der Spruch “Wer einen Vergleich widerruft verliert” stimmt eben nicht immer
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