Der späte(re) Schlag mit der Pistole und der Fußtritt

Das LG hat den Angeklagten wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverlet-zung und versuchtem Computerbetrug verurteilt. Grundlage waren folgendes Feststellungen:

“…Nach den Feststellungen des Landgerichts erzwangen die Angeklag-ten B. und H. unter Drohung mit einer nicht nachweisbar echten und geladenen Pistole von dem Geschädigten He. die Herausgabe seiner EC-Karte und die Nennung der PIN. Weil He. eine falsche PIN nannte, wurde die EC-Karte nach dreimaliger falscher Eingabe vom Geldautomaten eingezogen. Als der bei He. gebliebene Angeklagte B. dies erfuhr, schlug er dem Ge-schädigten mit der Pistole mit Wucht auf den Hinterkopf und trat ihm zudem mindestens einmal kräftig ins Gesicht, wobei er Arbeitsschuhe mit fester Sohle trug. Der Geschädigte erlitt u. a. einen Bruch des linken Jochbeins und eine Platzwunde am Hinterkopf…”

Der BGH, Beschl. v. 28.09.2011 – 4 StR 403/11 - beanstandet, dass das LG durch den Schlag mit der Pistole und den Tritt mit dem Arbeitsschuh ins Gesicht die Qualifikationen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3a StGB als erfüllt angesehen hat. Begrüdnung:

“… Der Strafschärfungsgrund der gegenüber § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB erhöhten Qualifizierung des Absatzes 2 Nr. 1 liegt darin, dass es tatsächlich zum Einsatz eines mitgeführten Werkzeugs als Nötigungsmittel kommt. Dabei ist zu fordern, dass das gefährliche Tatmittel zur Verwirklichung der raubspezifi-schen Nötigung, also zur Ermöglichung der Wegnahme, verwendet oder – nach Vollendung des Raubes – als Mittel zur Sicherung des Besitzes an dem gestoh-lenen Gut eingesetzt wird (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2008 – 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 342 und vom 1. Oktober 2008 – 5 StR 445/08, BGHSt 52, 376). Dies gilt auch für schwere Misshandlungen nach Vollendung einer Raubtat. Sie erfüllen den Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 3a StGB nur dann, wenn sie weiterhin von Zueignungs- oder Bereicherungsabsicht getragen sind (BGH, Urteil vom 25.…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Stgb , Entscheidung , Besonders Schwere Räuberische Erpressung
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 17. November 2011 auf http://blog.strafrecht-online.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Zu den Voraussetzungen des § 250 II Nr. 1 StGB

RA Dr. Böttner | 20. Februar 2012 — BGH, Beschluss vom 28.09.2011, Az.: 4 StR 403/11 Das Landgericht Hagen hat den Angeklagten wegen versuchter besonders schwere…

BGH: Zur besonders schwerer räuberischer Erpressung

RA Dr. Böttner | 21. März 2012 — BGH, Beschluss vom 28.09.2011, Az.: 4 StR 403/11 Das Landgericht Hagen hat den Angeklagten wegen versuchter besonders schwere…

BGH: Nötigung zur Ermöglichung der Wegnahme erforderlich – Computerbetrug

RA Dr. Böttner | 27. November 2011Erpressung / gefährliche Körperverletzung / Computerbetrug / Freiheitsstrafe / EC-Karte / PIN / Pistole / Geldautomat BGH, B…

Wasserpistole Scheinwaffe: Die Wasserpistole als “gefährliches Werkzeug”

Heymanns Strafrecht Online Blog | 22. Juni 2011 — Die tatsächlichen Feststellungen und die Begründung des BGH, Beschl. v. 11.05.2011 2 StR 618/10 -sprechen für sich. Da heißt es…

Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe

Anwalt bloggt | 19. März 2010 — Setzt der Täter, vom Opfer wahrgenommen, nach Vollendung, aber noch vor Beendigung der Raubtat eine Waffe oder ein anderes ge…

Die Maestro-Karte in der Rechtsprechung des BGH

Heymanns Strafrecht Online Blog | 1. März 2012 — Erst jetzt bekannt geworden ist der BGH, Beschl. v. 13.10.2011 – 3 StR 239/11. Nichts Weltbewegendes, aber immerhin klärt er ei…

BGH: Das “Ansichnehmen” eines Mobiltelefons – Lösung in der Klausur

Juraexamen.info | 1. März 2011 — Wir hatten bereits in einer kurzen Zusammenfassung auf eine examensrelevante Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.7.2010 (…

Schwere räuberische Erpressung mit einer Spielzeugpistole

RA Dr. Böttner | 22. November 2011 — schwere räuberische Erpressung / Freiheitsstrafe / Sicherungsverwahrung / Waffe / Bank / Drohung BGH, Beschluss vom 11.05.201…

250 Stgb Andere Mittel KO Tropfen: K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug i.S.d. § 250 II Nr. 1 StGB

Strafverteidigung-Hamburg.com | 23. Oktober 2009 — Gibt der Täter so genannte „K.O.-Tropfen“ in den Kaffee und wird das Opfer nach deren Genuss etwa 3 Stunden bewusstlos, so liegt …

BGH zur Fälschung von MAESTRO-Karten

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 29. März 2012 — Sind MAESTRO-Karten (die modernen Bank-Karten) Zahlungskarten mit Garantiefunktion? Diese scheinbar abstrakte Frage hat enorme …

Beschluss des 4. Strafsenats vom 28.9.2011 - 4 StR 403/11 -