Der Sklaventreiber und die Meinungsfreiheit

Wenn man so liest, was Menschen in den verschiedenen Social Communities oder auf eigenen Homepages so über andere Menschen schreiben, kann man zum Teil nur mit dem Kopf schütteln. Noch interessanter wird das Ganze, wenn nicht über den Nachbarn gelästert wird oder über den Typen aus dem Fitnessstudio, sondern der Betroffene der eigene Chef ist.

Interessant ist dass zumeist auch für den Chef, weil er so eine Menge über die eigenen Angestellten erfahren kann. Weniger interessant als unerquicklich wird es dann, wenn die Mitteilung zum Beispiel an der Pinwand bei Facebook etwas gröber ausfällt und dem Arbeitgeber zum Beispiel vorgeworfen wird “Sklavenarbeit” zu verlangen. Nun stellt sich – neben den möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, für die aber der Kollege Lauer zuständig ist – die Frage, ob der Arbeitgeber hier eventuell einen Anspruch auf Unterlassung hat.

Mit diesem Fall musste sich im vergangenen Jahr das OLG Dresden auseinandersetzen. In dem Urteil vom 08.09.2011 – Az. 4 U 459/11 – kamen die sächsischen Richter zu dem Ergebnis, dass ein solcher Anspruch in diesem konkreten Falle nicht besteht.

Die Begründung

Das Gericht erkannte durchaus an, dass die Äußerung

Aus unserer Sicht grenzt das an Sklavenarbeit

geeignet sei, die (Unternehmens-)Persönlichkeitsrechte des Arbeitgebers und auch sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzen können. Dies insbesondere deshalb, weil diese Äußerungen durchaus geeignet seien, das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen und im Zweifel sogar einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden herbeizuführen.

Allerdings seien die Äußerungen hier von der Meinungsfreiheit des Schreibenden gedeckt. Es werde insbesondere durch die Belegung der Gesamtumstände der Arbeitsbedingungen und der gleichzeitigen hochemotionalen Schreibweise deutlich, dass hier eine Bewertung der Gesamtumstände vorgenommen werden solle.

Wie immer, wenn sich zwei Grundrechte gegenüberstehen, muss eine Abwägung der Interessen gegeneinander vorgenommen werden. Hierzu führte das Gericht aus:

Wenn sich – wie hier – wertende und tatsächliche Elemente in einer Äußerung so vermengen, dass diese insgesamt als Werturteil anzusehen ist, kann die Richtigkeit der tatsächlichen Bestandteile im Rahmen der Abwägung eine Rolle spielen. Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder be…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Meinungsfreiheit , Grundrechte , Olg Dresden , Social Communities , Sklavenarbeit , Az. 4 U 459/11
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 30. Januar 2012 auf http://www.breuning-winkler.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kündigung wegen Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 2. Februar 2011 — Im Internet wird inzwischen in Foren und Bewertungsportalen nicht nur über Hotels, Restaurants und Lehrer abgestimmt, immer öft…

Recht am eigenen Bild im Arbeitsleben

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 8. Januar 2008 — Durch die schnelle technische Entwicklung ist die Herstellung und Verbreitung von Bildern heutzutage sehr viel einfacher als fr…

Fristlose Kündigung bei Selbstbeurlaubung?

Arbeitsrecht Blog | 17. März 2011 — Ein häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die Gewährung von Urlaub. So gibt es immer wieder Fälle, in …

Meinungsfreiheit bei Verwendung einer Computer-Animation im Intranet

kielanwalt.de | 16. August 2006 — Nicht alles, was dem Arbeitgeber an Handlungen seiner Angestellten unliebsam ist, stellt auch einen arbeitsrechtlich relevanten…

Zulässigkeit und Haftung von User Generated Content Plattformen am Beispiel von Online-Bewertungsportalen - Teil 1/3

kanzlei.biz | 29. August 2011 — Mit dem Siegeszug des Web 2.0 hat sich eine unzählige Vielzahl an User-Generated-Content Plattformen entwickelt, die nunmehr nutze…

Gastbeitrag: „BETRUG!!!!!“ als Meinungsäußerung in einer Negativbewertung - wann darf ich Löschung von Negativbewertungen verlange…

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 16. August 2009 — Gastbeitrag v. RA Florian Decker der Kanzlei RAe Andrae & Simmer aus Saarbrücken Das LG Hannover hatte darüber zu befin…

Facebook, Twitter & Co und die Mitbestimmung des Betriebsrats

Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters | 14. Februar 2012 — Das Thema Internetnutzung am Arbeitsplatz ist von Zeit zu Zeit relevant bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen. Das gilt insbeso…

Das Märchen von der generellen Abfindung im Arbeitsrecht

Conle§i | 5. April 2011 — Die Mär: “Abfindung gibt es bei jeder Kündigung” Immer wieder höre ich im Rahmen meiner Beratung: “Ich bin gekündigt worden,…

Die Mär von der generellen Abfindung im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt München | 5. April 2011 — Die Mär: “Abfindung gibt es bei jeder Kündigung” Immer wieder höre ich im Rahmen meiner Beratung: “Ich bin gekündigt worden,…

Hitzefrei für Arbeitnehmer?

Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH | 24. August 2011 — Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf “hitzefrei” gibt es im Arbeitsrecht leider noch nicht. Auch wenn die Temperaturen- so wie he…