Der neue Schlecker-Skandal – Oder: Jedes Rechtsgebiet braucht einen Lieblingsschurken

Von Nazis und Gebrauchtwagenhändlern

Als Student merkt man schnell, dass trotz der abstrakt-generellen Formulierung des Gesetzestextes manche Normen für bestimmte Personengruppen und Fallkonstellationen geradezu maßgeschneidert zu sein scheinen. So spielt sich irgendwie jeder zweite Gewährleistungsfall im Zwielicht des Gebrauchtwagendschungels ab, wobei natürlich regelmäßig der Gebrauchtwagenhändler verliert. Anno 1900 als das BGB entstand war der Paradeschurke noch der Viehhändler.

Auf der anderen Seite stehen häufig sehr schutzwürdige, wenn wohl auch nicht immer schutzbedürftige Geschöpfe wie der Minderjährige, oder aber auch die heilige Kuh des Europarechts: der Verbraucher. Das Versammlungs- und Verfassungsrecht hat die Neonazis, welche Oberschurkentum und äußerste Schutzwürdigkeit in Personalunion repräsentieren.

Und das Arbeitsrecht hat Schlecker

Auch das Arbeitsrecht scheint nun endgültig einen Lieblingsbösewicht zu haben: Schlecker. Schlecker hat jetzt bereits mehrfach vorgemacht, wie es im Arbeitsrecht genau nicht geht:

Wie der Spiegel heute pünktlich zum Tag der Arbeit berichtet (s. hier), führt die Supermarktkette wohl intern eine Liste mit unliebigen Arbeitnehmern wie Gewerkschaftern oder älteren Mitarbeitern mit höheren Gehältern, die man, so mutmaßt zumindest Ver.di, möglichst bald loswerden möchte. Das Papier wurde intern unter dem klangvollen Namen “Maßnahmenpaket Personal-Qualität” geführt. Arbeitsrechtlich sind bei diesem Fall diverse Assoziationen denkbar: Wird jemand aufgrund des Alters gekündigt, ist ein Verstoß gegen das AGG zu diskutieren und – sofern kein Rechtfertigungsgrund greift – auch zu bejahen. Eine Kündigung wegen Gewerkschaftzugehörigkeit ist selbstverständlich unzulässig, dies folgt bereits aus Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG. Außerdem wäre eine Zustimmung des Betriebsrates nach §§ 15 KSchG i.V.m. § 103 Abs. 1 BetrVG bei Kündigung von Betriebsratsmitgliedern und anderen Mitgliedern betrieblicher Mitbestimmungsorgane erforderlich; Betriebsratsmitglieder genießen also einen Sonderkündigungss… » Vollständiger Artikel
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Themen: Der Spiegel , Nazis , Skandal , Schlecker

Erschienen 1. Mai 2011 auf http://www.juraexamen.info.

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