Schlecker-Belegschaften kampfbereit!
Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters | 26. Januar 2012 — So, wie es aussieht, stehen bei den Schlecker-Belegschaften die Zeichen auf Kampf. So zumindest teilt es die Gewerkschaft ver.d…
Von Nazis und Gebrauchtwagenhändlern
Als Student merkt man schnell, dass trotz der abstrakt-generellen Formulierung des Gesetzestextes manche Normen für bestimmte Personengruppen und Fallkonstellationen geradezu maßgeschneidert zu sein scheinen. So spielt sich irgendwie jeder zweite Gewährleistungsfall im Zwielicht des Gebrauchtwagendschungels ab, wobei natürlich regelmäßig der Gebrauchtwagenhändler verliert. Anno 1900 als das BGB entstand war der Paradeschurke noch der Viehhändler.
Auf der anderen Seite stehen häufig sehr schutzwürdige, wenn wohl auch nicht immer schutzbedürftige Geschöpfe wie der Minderjährige, oder aber auch die heilige Kuh des Europarechts: der Verbraucher. Das Versammlungs- und Verfassungsrecht hat die Neonazis, welche Oberschurkentum und äußerste Schutzwürdigkeit in Personalunion repräsentieren.
Und das Arbeitsrecht hat Schlecker
Auch das Arbeitsrecht scheint nun endgültig einen Lieblingsbösewicht zu haben: Schlecker. Schlecker hat jetzt bereits mehrfach vorgemacht, wie es im Arbeitsrecht genau nicht geht:
Wie der Spiegel heute pünktlich zum Tag der Arbeit berichtet (s. hier), führt die Supermarktkette wohl intern eine Liste mit unliebigen Arbeitnehmern wie Gewerkschaftern oder älteren Mitarbeitern mit höheren Gehältern, die man, so mutmaßt zumindest Ver.di, möglichst bald loswerden möchte. Das Papier wurde intern unter dem klangvollen Namen “Maßnahmenpaket Personal-Qualität” geführt. Arbeitsrechtlich sind bei diesem Fall diverse Assoziationen denkbar: Wird jemand aufgrund des Alters gekündigt, ist ein Verstoß gegen das AGG zu diskutieren und – sofern kein Rechtfertigungsgrund greift – auch zu bejahen. Eine Kündigung wegen Gewerkschaftzugehörigkeit ist selbstverständlich unzulässig, dies folgt bereits aus Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG. Außerdem wäre eine Zustimmung des Betriebsrates nach §§ 15 KSchG i.V.m. § 103 Abs. 1 BetrVG bei Kündigung von Betriebsratsmitgliedern und anderen Mitgliedern betrieblicher Mitbestimmungsorgane erforderlich; Betriebsratsmitglieder genießen also einen Sonderkündigungss… » Vollständiger ArtikelErschienen 1. Mai 2011 auf http://www.juraexamen.info.
Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters | 26. Januar 2012 — So, wie es aussieht, stehen bei den Schlecker-Belegschaften die Zeichen auf Kampf. So zumindest teilt es die Gewerkschaft ver.d…
Betriebsrat Blog | 16. August 2010 — In der Kategorie „bad news“ ist die Drogeriemarktkette Schlecker anscheinend Marktführer! Wie die Welt heute berichtet, will da…
Rechtblog | 13. Januar 2010 — In der Presse ist zu lesen, dass Schlecker einen Teil seiner Märkte schließt und gleichzeitig sogenannte xxl Märkte eröffnet. …
beck-blog | 7. April 2010 — Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Beschluss vom 30.03.2010 (13 TaBVGa 8/10) die Schlecker XL GmbH verpflichtet, dem Wahlv…
beck-blog | 9. März 2010 — Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di haben zum Auftakt ihrer Kampagne zur diesjährig…
Betriebsrat Blog | 2. Juni 2010 — Das sind ja hammermäßige Nachrichten! Der Streit zwischen der Discounter-Kette Schlecker und der Dienstleistungsgewerkschaft …
JuracityBlog | 18. Oktober 2007 — Der stets unkonventionell gekleidete Herr Schlecker, Inhaber der gleichnamigen Drogeriekette, fällt auch bei der Einhaltung des…
Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters | 26. Januar 2012 — So, wie es aussieht, stehen bei den Schlecker-Belegschaften die Zeichen auf Kampf. So zumindest teilt es die Gewerkschaft ver.d…
beck-blog | 1. Juni 2010 — Der Konflikt zwischen der Drogeriekette Schlecker und der Gewerkschaft Ver.di um Dumpinglöhne und Mißbrauch der Leiharbeit ist …
Betriebsrat Blog | 9. Mai 2011 — Irgendwie ist kein Ende in Sicht: Die Gewerkschaften streiten sich schon eine gefühlte Ewigkeit mit Schlecker. Weil sie Namen…
Schlecker scheint nicht dazuzulernen - dafür spricht nach SPIEGEL-Informationen eine Liste, auf der sich Dutzende Namen missliebiger Mitarbeiter befinden.
Ein neuer Fall von Mitarbeiterüberwachung: Die Drogeriekette "Ihr Platz" hat Kameras in den Filialen nicht nur zur Beobachtung von Kunden eingesetzt, sondern damit auch Angestellte kontrolliert. Dem Unternehmen droht nun ein Bußgeld.
Schlecker ist nicht das einzige Unternehmen, das seine Gewinne mit billigen Leiharbeitern steigern will. Nach Erkenntnissen von Arbeitsmarktforschern versuchen viele Firmen auf die gleiche Weise, Tarifstandards zu unterlaufen. Selbst Kirchen und Wohlfahrtsverbände schrecken davor nicht zurück.