Der Samstag – Werktag oder nicht ?

Die Frage, ob der Samstag als Werktag zählt oder nicht, hat der BGH mit Urteil vom 13.07.2010 ( VIII ZR 129/09) nunmehr mit einem klaren jein beantwortet.

Nach der Auffassung des u.a. für das Wohnraummietrecht zuständigen 8. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes soll der Samstag bei der Berechnung der Frist zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Miete nicht mitzählen. Gem. vertraglicher Vereinbarung und seit der Einführung des § 556 b I BGB auch kraft Gesetzes , ist die Miete monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag des Monates an den Vermieter zu zahlen ( maßgeblich ist der Eingang beim Vermieter !). Dies soll aus dem Schutzzweck der Norm abzuleiten sein, da in der Regel die Mieter ihre Gehaltszahlungen am Ende des Monates erhalten und erst dann die Überweisung oder den Dauerauftrag an den Vermieter ausführen können. Da die Zahlung überwiegend durch Überweisungen auf dem Bankwege erfolge, müsse dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Samstag kein ” Banktag” ist, so dass dem Mieter ein Tag verloren ginge, wenn dieser mitgezählt würde, was zur Folge haben könnte, dass die Mietzahlung verspätet einginge. Dies wiederum kann Abmahnungen u…

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Themen: Bgh

Erschienen 14. Juli 2010 auf http://aktuell.szary.de.

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