Der Ruin vieler Versandhändler

Pünktlich zum 1. April ist eine neue verbindliche Musterwiderrufsbelehrung für den Onlineversandhandel in kraft getreten. In den vergangenen Jahren nutzten auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte und Händler die Fehler des alten Musters gnadenlos aus, um eine Reihe argloser Versandhändler kostenpflichtig abzumahnen. Bis zu 12 unterschiedliche Fehler stellten die Gerichte in dem amtlichen Muster fest. Neben teuren Abmahnungen für die Händler hatte das zur Folge, dass die Kunden unendlich lang ihr Widerrufsrecht ausüben konnten und nicht zur Zahlung eines Wertersatzes verpflichtet waren.

Diese Missstände wollte nun das Bundesjustizministerium mit einer neuen und berichtigten Musterwiderrufsbelehrung beseitigen, die nach § 14 der BGB-InfoV auf jeden Fall als wirksam fingiert werden soll. Man könnte angesichts des Datums an einen Aprilscherz denken, doch vielen Händlern wird das Lachen und der gute Glaube an die deutsche Justiz vergehen, prophezeit der Leipziger Internetrechtsexperte und Sachbuchautor Martin Berger. (…)

Quelle: IT Martin Berger

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Erschienen 2. April 2008 auf http://log.handakte.de/.

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