Der Richtervorbehalt auf dem Prüfstand?!?

Das Justizministerium Niedersachen meldet:

Rechtsklarheit für Blutentnahmen bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr – Niedersachsen erarbeitet Gesetzentwurf

Der einzelgesetzliche Richtervorbehalt für Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr (§ 81a StPO) soll nach Ansicht des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) entfallen. Am 03.03.2010 kündigte er an, im Niedersächsischen Justizministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf kurzfristig erarbeiten zu wollen.

Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier.

Siehe auch:

Und nochmal: Kein Beweisverwertungsverbot bei Missachtung des Richtervorbehalt, jetzt meldet sich das OLG Köln Das Thema ist der verfahrensrechtliche Dauerbrenner der letzten Jahre: Beweisverwertungsverbot bei Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer Blutprobe, ja... Symposium zum… » Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Cdu , Stpo , Niedersachsen , Richtervorbehalt , Symposium , Bernd Busemann , Blutentnahme , Gesetzes-vorhaben

Erschienen 4. März 2010 auf http://blog.strafrecht-online.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Und nochmal: Kein Beweisverwertungsverbot bei Missachtung des Richtervorbehalt, jetzt meldet sich das OLG Köln

Heymanns Strafrecht Online Blog | 8. Februar 2010 — Das Thema ist der verfahrensrechtliche Dauerbrenner der letzten Jahre: Beweisverwertungsverbot bei Missachtung des Richtervorbe…

BGH-Präsident zu § 81a und zum Richtervorbehalt

Heymanns Strafrecht Online Blog | 5. Februar 2010 — Hallo, wer Interessen daran hat zu erfahren, was der BGH-(Präsident) vom Richtervorbehalt bei der Blutprobe (§ 81a Abs. 2 StPO)…

Beweisverwertungsverbot nach Missachtung des Richtervorbehalts in Bayern angekommen

Heymanns Strafrecht Online Blog | 16. März 2010 — Wir diskutieren die Fragen des Richtervorbehalts und ein sich bei seiner Missachtung ggf. ergebendes Beweisverwertungsverbot ja…

Pflichtverteidiger bei Verstoß gegen Richtervorbehalt

Heymanns Strafrecht Online Blog | 21. Februar 2009 — Die mit der Verwertung einer unter Verletzung des Richtervorbehalts gewonnenen Blutprobe (§ 81a StPO) zusammenhängenden Frage…

OLG Hamm: “Gängige Praxis” bei der Blutentnahme ist “Fehler im System”

Heymanns Strafrecht Online Blog | 8. April 2009 — Hallo, ich melde ich mich heute mit einer m.E. überraschenden Entscheidung eines OLG zum Beweisverwertungsverbot bei der Blut…

Bundesrat: Busemann zu § 81a Abs. 2 StPO

Heymanns Strafrecht Online Blog | 15. Oktober 2010 — Das niedersächsische JM meldet in einer PM zur Rede des JM Busemann “Rechtsklarheit für Blutentnahmen bei Alkoholkontrollen…

Wenn du weglaufen willst, besteht Gefahr im Verzug…..

Heymanns Strafrecht Online Blog | 1. Juni 2010 — In der Diskussion um die Frage “Gefahr im Verzug – Ja oder nein?” mit der Folge der Eilzuständigkeit der Polizei für die Anordn…

Beweisverwertungsverbot bei Providamessung – so entscheidet AG Lübben

Heymanns Strafrecht Online Blog | 4. Dezember 2009 — Mal wieder eine Entscheidung zum Beweisverwertungsverbot. Das AG Lübben hat in seinem Beschluss v. 1. 12. 2009 – 40 OWi 1611 Js…

24-Stunden-Eildienst des Richters für eine Blutentnahme???

Heymanns Strafrecht Online Blog | 20. August 2009 — Es gibt eine neue Entscheidung des OLG Hamm (3 Ss 293/08), die wohl über die bisherigen hinausgehen und in den Gründen die Einr…

OLG Dresden: Beweisverwertungsverbot bei der Blutentnahme?

Heymanns Strafrecht Online Blog | 13. Mai 2009 — Nach dem OLG Hamm soll nun auch das OLG Dresden in einem Beschl. v. 11.05.2009 - 1 Ss 90/09 - im Fall der Verletzung des Rich…

Rechtsklarheit für Blutentnahmen bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr - Niedersachsen erarbeitet Gesetzentwurf

Der einzelgesetzliche Richtervorbehalt für Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr (§ 81a StPO) soll nach Ansicht des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) entfallen. Am 03.03.2010 kündigte er an, im Niedersächsischen Justizministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf kurzfristig erarbeiten zu wollen.