Der Richter als Kostenverursacher

Neulich stöberte ich die Sitzungsdienst-Akten eines ebay-Betrugs durch. Diese Fälle sind sehr häufig und ich musste in meiner StA-Station schon sehr oft Anträge dazu stellen, wie man meiner Meinung nach mit diesen ebay-Halunken verfahren sollte. Jedes Mal kamen wir auch ohne Zeugen aus, denn wir sahen ja in der ebay-Korrespondenz, was passiert ist. Und im Regelfall erstattet der Geschädigte nicht ohne Grund Anzeige, so dass ich eigentlich jedes Mal ein Geständnis erleben durfte. In eben jenen Akten sah ich dann aber, dass vier Zeugen geladen waren. Das wunderte mich schon etwas, denn diese Zeugen kamen aus ganz Deutschland verteilt angereist. Schon einmal vorweg: Keiner dieser Zeugen war hilfreich, da die alle ihre eigenen eMails nicht gelesen hatten. Herausragend fand ich dann aber, als der Richter mich bei Eintritt in den Sitzungssaal ansprach, er müsste mal eben in meinen StPO-Kommentar schauen, da der Angeklagte möglicherweise nicht ordnungsgemäß geladen werden konnte und wir deswegen möglicherweise auf einen Strafbefehl ausweichen müssen. Das fand ich für die Zeugen sehr unschön, diese aus ganz Deutschland anreisen zu lassen, wenn man nicht einmal davon ausgehen kann, dass der Angeklagte erscheinen wird. (Er ist dann überraschenderweise doch erschienen.) Nun erfuhr ich von einem Kollegen, der beim selben Richter ein paar Tage später eine Verhandlung hatte, in der es wiederum um einen ebay-Betrug ging, dass ein Zeuge aus Rostock geladen wurde. Dieser Zeuge kam aber gar nicht zu Wort, denn der Angeklagte hat nach Verlesen der Anklageschrift sofort alles zugegeben, wie auch schon in seiner polizeilichen Vernehmung. Hier war also von vornherein abzusehen, dass der Zeuge gar nicht gebraucht werden wird. Nach dem JVEG erhält ein Zeuge allerhand Unkosten ersetzt, nämlich vor allem Fahrtkosten und Verdienstausfall. Damit kostet also jeder überflüssig geladene Zeuge den Steuerzahler Geld. Ganz zu schweigen von dem Ärger, den man dem Zeugen verursacht. Er muss erscheinen, hat eine längere Anfahrt und sitzt dann ewig auf dem Gang, bis er mal aufgerufen wird und möglicherweise letztendlich erfährt: "Wir brauchen Sie nicht mehr. Sie können gehen." Der Knüller ist außerdem, dass § 22 JVEG den V…

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Themen: Ebay , Korrespondenz
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 17. September 2008 auf http://stattaller.blogspot.com/.

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