Der Redakteur als Amtsträger – oder: Über die Überlegenheit des öffentlichen Rundfunks

Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, wie jetzt der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil feststellte.

Die Landesrundfunkanstalt – im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall der Hessische Rundfunkt (hr) – ist, so der Bundesgerichtshof, eine sonstige Stelle im Sinne dieser Vorschrift ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Die Begründung hierfür liest sich freilich wie eine Philippika gegen das Privatfernsehen:

Die öffentlich-rechtliche Rechtsform

Zwar verneint der Bundesgerichtshof die Auffassung, wonach Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts schon auf Grund ihrer Rechtsnatur stets sonstige Stellen gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB seien. Der öffentlich-rechtlichen Organisationsform der betreffenden Stelle kommt in diesem Zusammenhang keine allein ausschlaggebende Aussagekraft zu. Sie hat allerdings, so der BGH, erhebliche indizielle Bedeutung für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals “sonstige Stelle”.

Die Erfüllung öffentlich Aufgaben durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Unter einer sonstigen Stelle ist, so der BGH weiter, eine behördenähnliche Institution zu verstehen, die selbst zwar keine Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn, aber rechtlich befugt ist, bei der Ausführung von Gesetzen und bei der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben mitzuwirken. Zu den öffentlichen Aufgaben gehören dabei nicht nur die der Eingriffs- und Leistungsverwaltung, sondern auch der Bereich der staatlichen Daseinsvorsorge. Der hr wirkt – ebenso wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – in diesem Sinne bei der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe mit.

Die öffentliche Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wie sie durch die ständige Rechtsprechung des BVerfG entwickelt worden ist und seit dem 1. April 2004 auch durch § 11 RStV grob skizziert wird, besteht in der Sicherstellung der unerlässlichen Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen. Diese Grundversorgung gewährleistet, dass auch unter den heutigen Bedingungen des dualen Rundfunksystems der klassi-sche Auftrag des Rundfunks erfüllt wird, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und politische Willensbildung, neben Unterhaltung und über laufende Berichterstattung hinausgehender Information auch seine kulturelle Verantwortung umfasst. Zur Information im Sinne des klassischen Rundfunkauftrags gehört die gegenständlich uneingeschränkte Information über alle Lebensbereiche. Auch die Bedeutung der Berichterstattung über Sportereignisse erschöpft sich deshalb nicht in ihrem Unterhaltungswert, sondern erfüllt darüber hinaus eine wichtige gesellschaftliche Funktion, indem sie Identifikationsmöglichkeiten im lokalen und nationalen Rahmen bietet und Anknüpfungspunkt für eine breite Kommunikation in der Bevölkerung ist.

Nur soweit und solange der öffentlich-rec…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bundesgerichtshof , Amtsträger , Rundfunk , RU , Redakteur
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 11. Januar 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Jürgen Emig war ein Amtsträger

Im Namen des Volkers | 27. November 2009 — ... und muss u.a. deshalb für 2 Jahre und 8 Monate ins Gefängnis. Der 2. Strafsenat des BGH hat die Auffassung des Landgerich…

Rechtsprechungs-Report: Redakteure der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind Amtsträger im strafrechtlichen Sinn

strafrechtsblogger | 1. Dezember 2009 — Der BGH bestätigt mit Urteil vom 27. November 2009 die Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen Be…

Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuches

Presserecht aktuell | 12. Januar 2010 — Der BGH hat Ende November über die Verurteilung eines ehemaligen Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen Bestechlichke…

Rechtsprechungs-Report: Redakteure der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind Amtsträger im strafrechtlichen Sinn

strafrechtsblogger | 1. Dezember 2009 — Der BGH bestätigt mit Urteil vom 27. November 2009 die Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen Be…

Bundesgerichtshof: Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen Bestechlichkeit und Untreue bestätigt

fachanwaltsliste.de | 28. November 2009 — Urteil vom 27. November 2009 – 2 StR 104/09 Landgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 2. Oktober 2008 – 5/12 KLs 7740 Js 214…

BGH: Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen Bestechlichkeit und Untreue bestätigt

IP|Notiz | 27. November 2009 — Das Landgericht hat den Angeklagten Dr. E wegen Bestechlichkeit in sechs Fällen, Untreue in sechs Fällen und Beihilfe zur Beste…

Amtsträger in den Landesrundfunkanstalten

Rechtslupe | 8. Dezember 2009 — Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen Bestechlichkeit und Untreue b…

Wettbewerb f??hrt zur Steuerpflicht

Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt ver??ffentlichten Urteil entschieden, dass kommunale Krematorien in Nordrhein-Westfalen …

Untreue Amtsträger Verurteilungen: BGH: Redaktionsleiter Hessischer Rundfunk (hr) ist Amtsträger – Verurteilung wg Bestechlichkeit

§§ Jur-Blog.de §§ | 27. November 2009 — BGH, Urteil vom 27. November 2009 – 2 StR 104/09 – Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Leiter der Sportredaktion des He…

EuGH: deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten "überwiegend staatlich finanziert"

e-comm | 13. Dezember 2007 — Mit dem heute verkündeten Urteil in der Rechtssache C-337/06 Bayerischer Rundfunk u.a. hat der EuGH klargestellt, dass die deutsc…