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Der Rechtsanwalt als Schaumweinmarke oder: Ist Sex ein Waschmittel?

am 08.02.2006 von http://www.strafblog.de

FAZ.net berichtet heute unter dem Titel Neue Domains von der EU über einen Peter Voigt aus Berlin, der die Marke Rechtsanwalt als Namen für Wein und Schaumwein reklamiert und sich damit in der gerade angelaufenen sunrise2-Etappe der Registrieung von EU-Domains die Internetadresse www.rechtsanwalt.eu sichern will.

Ein Auszug aus dem FAZ-Artikel:

Das Wort „Rechtsanwalt” braucht man jedoch nicht zwingend, um Sekt zu verkaufen. Für Schaumwein ist der Begriff „Rechtsanwalt” nicht beschreibend (nur böse Zungen meinen, hier bestehe ein gewisser Zusammenhang). Daher hat das Markenamt die Marke „Rechtsanwalt” eingetragen. Hätte Peter Voigt die Marke für Rechtsberatungsleistungen beantragt, hätte das Amt dies abgelehnt. Schutz genießt seine Marke fünf Jahre lang auch dann, wenn er niemals Sekt produziert. Bei der Vergabe der eu-Domains schließlich wird nicht danach gefragt, wofür der Bewerber die Adresse nutzen könnte oder sollte. Es kommt nur darauf an, ob er Inhaber einer gleichlautenden Marke ist. Das hat einen der Anmelder, die sich um sex.eu bemühen, dazu motiviert, beim Markenamt der Benelux-Staaten die Marke „Sex” für Waschmittel anzumelden.

Leider ist Peter Voigt mit seinem originellen Vorhaben nicht schnell genug gewesen. Es gab noch andere Bewerber, die die Marke Rechtsanwalt für sich reklamieren und einige Stunden früher bei der Anmeldung zugeschlagen haben. Und da bei berechtigten Anträgen das Windhundprinzip gilt, steht Peter Voigt jetzt mit seiner Anmeldung nur auf Platz 5 und hat wenig Chancen auf Zuteilung der Domain. So´n Pech.

Jetzt überlegt er, tatsächlich einen Wein oder Schaumwein der Marke Rechtsanwalt herauszubringen. Einstweilen konzentriert er sich jedoch auf sein Referendariat und das juristische Staatsexamen. Er will Rechtsanwalt werden.

Das ist ´ne Marke ...

Autor: RA Rainer Pohlen

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