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Der Ratschlag der Psychologin

am 28.08.2008 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Die Frau ist tot. Die Tatumstände geben keinen eindeutigen Hinweis darauf, ob es eine Selbsttötung war oder ob der Mandant sie getötet hat. Weitere Tatalternativen gibt es nicht.
Es spricht sehr viel für einen Suizid. Der Mandant sitzt deswegen auch nicht in Untersuchungshaft. Obwohl die Staatsanwaltschaften sonst sehr schnell mit dem Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls bei der Hand sind, wenn es sich um einen Ausländer handelt.
Der Mandant nimmt meinen Rat an und verteidigt sich durch Schweigen. Obwohl es ihm sehr schwer fällt, die (falschen) Behauptungen und (vagen) Vermutungen der anderen Zeugen nicht richtig stellen zu können. Er hält sich eisern an die Regel: Erst Akteneinsicht, dann Stellungnahme. Nicht umgekehrt.
Ich bekomme die Ermittlungsakte. Es fehlen die Ermittlungen der letzten beiden Wochen. Der Obduktionsbericht ist auch nicht dabei. Deswegen schweigt mein Mandant weiter. Das Vorenthalten wichtiger Aktenbestandteile macht mich mißtrauisch.
Der Mandant leidet weiter. Deswegen holt er sich telefonisch und per eMail den Rat einer befreundeten Psychologin ein. Die teilt dem Mandanten mit, daß das Schweigen falsch ist. Sie …

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