Der "Rammstein"-affine Jugendliche als Maßstab jugendschutzrechtlicher Wertung

Mit Beschluss vom 31.5.2010 hatte das Verwaltungsgericht Köln (Az. 22 L 1899/09) die aufschiebende Wirkung der gegen die Indizierung der CD "Liebe ist für alle da" der Gruppe "Rammstein" erhobenen Klage angeordnet. Dies wurde nun im Hauptsacheverfahren durch Urteil vom 25.10.2011 (Az. 22 K 8391/09) bestätigt.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) war zuvor im Rahmen der Indizierungsentscheidung davon ausgegangen, dass der Tonträger als geeignet anzusehen sei, Kinder und Jugendliche nach § 18 Abs. 1 JuSchG in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen und zudem Belange der Kunst im Rahmen der Interessenabwägung zurückzustehen haben.

Das Verwaltungsgericht teilt im angefochtenen Urteil diese Auffassung nicht und führt unter anderem aus, die BPjM habe „offensichtlich wesentliche Aspekte für die jugendgefährdende Wirkung nicht einbezogen“ (S. 9 des Urteils). Hierauf bezogen stellt das Gericht auf den so genannten „Rammstein“-affinen jugendlichen Hörer ab, dem sich „keine extensiven äußeren Gewalteindrücke aufdrängen“ dürften (S. 10 des Urteils ). Auch bei der weiterhin von der 22. Kammer vorgenommenen Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz wird gerade auf diese Bewertung des Gerichts einer nicht oder bei „Rammstein“-affinen Jugendlichen eher geringfügigen Jugendgefährdung Bezug genommen, soweit im Urteil ausgeführt wird: „Bereits im Zusammenhang mit der generellen Frage der Eignung der beanstandeten Darstellungen zur Jugendgefährdung wurde ausgeführt, dass die BPS [Bundesprüfstelle] hier wesentliche Aspekte entweder nur unzureichend gewürdigt oder gar völlig unberücksichtigt gelassen hatte“ (S. 13 des Urteils).

Die 22. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat im Urteil weiterhin beanstandet, „dass die Beklagte im Rahmen der tatbestandsmäßigen Prüfung der Jugendgefährdung i.S.v. § 18 Abs. 1 JuSchG den Kreis der Rezipienten des indizierten Mediums in keiner Weise näher bestimmt“ habe (S. 15 des Urteils).

Gegen das Urteil wurde die Zulassung der Berufung bean…

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Themen: Kammer , Rammstein , Indizierung , Jugendgefährdung , VG Köln , Bundesprüstelle

Erschienen 25. November 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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