Der Prof ist zu alt ?

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit - noch nicht rechtskräftigem - Beschluss vom 1.2.2011 den Antrag eines Professors der Universität Göttingen abgelehnt, mit dem dieser erreichen wollte, dass der Eintritt seines Ruhestandes hinausgeschoben wird (3 B 1/11). Der Antragsteller ist Mathematikprofessor an der Universität Göttingen. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres im Januar 2011 tritt sein Ruhestand regulär mit Ablauf des Wintersemesters zum 31. März 2011 ein. Schon im Jahre 2009 beantragte der Antragsteller bei der Universität, seinen Eintritt in den Ruhestand bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres hinauszuschieben. Dies lehnte die Universität ab, wogegen der Kläger Klage führt. Wegen des nahenden Termins für den Ruhestand, stellte der Antragsteller nun einen Antrag auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes, um über den 31. März 2011 hinaus Dienst tun zu können. Diesen Antrag lehnte das Gericht ab. Zur Begründung führte es aus: Die ab 2007 geltende Neuregelung, wonach Professoren abweichend von der für Beamten geltenden Altersgrenze erst mit Vollendung des 68. Lebensjahres in den Ruhestand gingen, greife für den Antragsteller nicht, weil er bei Inkrafttreten der Regelung bereits das 60. Lebensjahr vollendet hatte und so nicht unter die Neuregelung falle. Der Antragsteller könne sich auch nicht auf Europarecht berufen. Insbesondere Verstoße die Festlegung der gesetzlichen Altersgrenze auf 65 Jahre nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Diese Altersgrenze verfolge ein legitimes Ziel, das den Eingriff in die Rechte des Antragstellers verhältnismäßig erscheinen lasse. Beschäftigungspolitisches Ziel der Altersgrenze sei es, die Berufschancen zwischen den Generationen zu verteilen und durch die Zusammenarbeit von Lehrkräften und Forschern verschiedenen Alters die Qualität der Arbeit zu steigern. Schließlich begründe auch nationales Beamtenrecht den Anspruch des Antragstellers nicht. Zwar sehe das Nds. Beamtengesetz die Möglichkeit vor, die Altersgrenze hinauszuschieben. Dies setze jedoch voraus,…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Anwalt , Chemnitz , Verbot , Altersdiskriminierung , Alter , Beamter

Erschienen 15. Februar 2011 auf http://arbeitsrecht-chemnitz.blogspot.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Hinausschieben des Ruhestandes

Rechtslupe | 21. September 2011 — Nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze kann der Eintritt regelmäßig n…

Trotz AGG: Öffentlich bestellter Sachverständiger nur bis 68

Recht und Alltag | 18. April 2007 — Auch nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es nicht zu beanstanden, dass die öffentliche Beste…

Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres verstößt nicht gegen Verbot der Altersdiskriminierung

Anwalt in Berlin | 24. März 2011 — Der automatische Eintritt der Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres verstößt nicht gegen das Verbot der …

Ruhestandsalter für Beamte und die Altersdiskriminierung

Rechtslupe | 16. März 2011 — Der automatische Eintritt der Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres verstößt nach Ansicht des Obeverwa…

Altersgrenzen Für Hochschulpräsidenten: Hinausschieben der gesetzlichen Altersgrenze

Rechtslupe | 28. März 2011 — Mit der Frage, ob ein Beamter (hier: Hochschulprofessor) beanspruchen kann, dass sein Dienstherr im Wege einer einstweiligen An…

Amtsrichter darf nicht länger arbeiten

LawBlog | 9. März 2010 — Ein Amtsrichter aus Neuss muss mit 65 Jahren in Rente gehen, obwohl er gern noch zwei Jahre drangehängt hätte. Das Verwaltungsg…

höhere Altersgrenzen für Beamte

Arbeitsrecht Chemnitz | 29. Februar 2012 — In den Bundesländern gibt es verschiedene Altersgrenzen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis. Für Lehrer in NRW galt früher,…

Vorzeitiger Ruhestand Beamte: Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand verfassungsgemäß

Rechtblog | 17. August 2006 — Tritt ein Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren auf seinen Antrag hin in den Ruhestand, so vermindert …

Übergangsbezüge

Rechtslupe | 6. Mai 2009 — Wird das “Pensionsalter” von der Vollendung des 65. Lebensjahres auf die Vollendung des 60. Lebensjahres herabgesetzt und werde…

Der Richter, der nicht pensioniert werden wollte

Rechtslupe | 4. August 2010 — Ein Richter kann seinen Eintritt in den Ruhestand nicht vorläufig aufhalten. So hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Antrag…

Anwalt-Fehlberg: Diskriminierung

Dan Fehlberg - Fachanwalt für Arbeitsrecht