Der Patient darf mitlesen
am 14.07.2008 von http://log.handakte.de/
Beim Schnupfen lässt sich trefflich streiten, ob der Patient die Krankenakte einsehen muss. Bei einer langwierigen Krebserkrankung eher weniger: Wollen Patienten an ihrer Therapie aktiv mitwirken, brauchen sie Belege für die Behandlung ihrer Krankheit. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist aber darauf hin, dass viele Ärzte oder Krankenhäuser keineswegs mit ihren Patienten zusammenarbeiten.
So seien diese vielfach nicht bereit, Krankenunterlagen bereitzustellen, berichtet die Patientenberatung der Verbraucherzentrale. Röntgenbilder würden nicht ausgeliehen, Einsicht in Patientenunterlagen verweigert. Als …
Rechtsprechung zum Umgang mit Arzt-Dokumentationen
Recht und Alltag / Wolfgang Büser und Maik Heitmann listen in der Ärzte Zeitung einige interessante Urteile die Einsichtnahme des Patienten in seine Krankenakte betreffend auf: Aufwand für Kopien: Auch wenn ein Arzt angibt, für die Anfertigung von 56 Kopien aus der…
Arzt und Patient auf gleicher Augenhöhe
Handakte WebLAWg / Patientinnen und Patienten wollen ausführlich über Diagnose, Behandlung, Risiken und Prognosen informiert werden. Eine partnerschaftliche Entscheidung zwischen Arzt und Patient verbessert zudem die Behandlungsergebnisse. Dies ist das Resultat ein…
Ärztepfusch: Was tun bei Behandlungsfehler?
JuracityBlog / Auch Ärzte sind nur Menschen. Immer häufiger stehen Patienten vor der Situation, dass sie nach ärztlicher Behandlung einen Behandlungsfehler vermuten. Entscheidend für den Erfolg eines späteren Arzthaftungsprozesses ist di…
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg : Gültigkeitsbefristung und Restguthabenverfall von Gutscheinen unzulässig - Verbraucherzentrale gewinnt Rechtsstreit gegen Amazon
MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG München, Urteil vom 17.01.2007 - Az. 29 U 3193/07 Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Auch Gutschein-Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen. <br><b…
Internet-Patientenauktion für Zahnarztleistungen verboten
Handakte WebLAWg / Das Landgericht München I hat am 15.11.2006 den Betrieb einer Internetplattform untersagt, die sich selbst als “Marktplatz für Zahnarztleistungen” bezeichnet und “Aktuelle Auktionen” für Behandlungsleistungen anbietet. Zahn…
Computernutzung bei Allgemeinmedizinern
RA-Blog / Gemäß einer heute veröffentlichten Umfrage der Europäischen Kommission (PDF) unter 6.789 Ärzten (via Golem) verwenden 87 % der Allgemeinmediziner in Europa einen Computer. In Deutschland waren es 98,8 % der Befragten. Etwa 70 % der europä…
» Krankenakte: Der Patient darf mitlesen - Krankenversicherung - FOCUS Online
Von wegen Mauschelei: Patienten haben ein Recht auf Einsicht in die Krankenakte. Ãrzte dürfen die Aufzeichnungen nicht generell unter Verschluss halten."/> <meta name="robots" content="all"/> &…
