Der papierlose Versicherungsvertrag (2)

Heute erhalte ich ein Schreiben der Bank, welche meinem Mandanten einen papierlosen Versicherungsvertrag untergejubelt und dafür seit einigen Jahren Beiträge von dessen meist unbeaufsichtigtem Konto abgebucht hatte. Ich hatte den Vergleichsvorschlag gemacht, dass die Bank das Geld zurückgibt und wir sie im Gegenzug dafür nicht verklagen. Dazugelegt hatte ich meine Kostenrechnung, bei der ich mich zugunsten der Bank etwas vertan hatte. Ich hatte statt einer 1,5 eine 1,0 Einigungsgebühr berechnet.

Meine Argumentation bezüglich der Versicherungsprämien konnte die Bank spontan nachvollziehen, nicht aber, dass sie meine Rechnung bezahlen sollte. Glück für mich, denn dadurch hatte ich Gelegenheit, meine Rechnung zu korrigieren. Dann brauchte ich nur noch zu erklären, dass meine Kosten zum Schadensersatz gehören und deshalb von der Bank zu zahlen sind und - schwupps - heute bekomme ich einen freundlichen Brief, dass mein Geld unterwegs ist.

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Erschienen 14. Februar 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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